Sie können Gewässer oder Gewässerabschnitte als regelmäßig trockenfallend anzeigen, die regelmäßig weniger als sechs Monate im Jahr wasserführend ist. Nach Eingang und entsprechender Kontrolle auf Plausibilität der Anzeige werden die Gewässer oder die Gewässerabschnitte in das Verzeichnis trockenfallender Gewässer aufgenommen.
Gewässer, die in das Verzeichnis trockenfallender Gewässer aufgenommen wurden, sind von den Regelungen zur Errichtung von Gewässerrandstreifen nach NWG und WHG (bitte Düngeverordnung o. ä. beachten) ausgeschlossen.
Eventuell wurde das Gewässer oder der Gewässerabschnitt, den Sie anzeigen wollen, bereits in das Verzeichnis trockenfallender Gewässer aufgenommen. Diese Gewässer oder Gewässerabschnitte können Sie der entsprechenden interaktiven Umweltkarte des Niedersächsischen Ministerium für Umwelt, Energie und Klimaschutz entnehmen. Die interaktive Umweltkarte wird monatlich aktualisiert.