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Bewerbung um einen Studienplatz an einer Hochschule

Zuständige Stelle(n)

Dezernat 3 - Akademische Angelegenheiten
Ricklinger Stadtweg 120
30459 Hannover
+49 511 9296-8888

HAWK Hochschule für angewandte Wissenschaft und Kunst Hildesheim/Holzminden/Göttingen
Hohnsen 4
31134 Hildesheim
05121 8810

Hochschule Emden/Leer (Campus Leer)
Bergmannstr. 36
26789 Leer (Ostfriesland)
0491 928170

Hochschule Emden/Leer - Immatrikulations- und Prüfungsamt
Constantinplatz 4
26691 Emden
+49 4921 807-7000

Hochschule für Bildende Künste Braunschweig
Johannes-Selenka-Platz 1
38118 Braunschweig
0531 3919122

Hochschule für Musik, Theater und Medien Hannover - Immatrikulationsamt
Neues Haus 1
30175 Hannover
+49 511 3100-7224

Hochschule Osnabrück
Albrechtstr. 30
49076 Osnabrück
0541 9690

Hochschule Osnabrück - Geschäftsbereich Studierendensekretariat
Albrechtstraße 30
49076 Osnabrück
+49 541 969-7100

Jade Hochschule (Standort Elsfleth)
Weserstraße 52
26931 Wehrder
04404 92880

Jade Hochschule (Standort Oldenburg)
Ofener Straße 16/19
26121 Oldenburg (Oldenburg)
0441 77080

Jade Hochschule (Standort Wilhelmshaven)
Friedrich-Paffrath-Straße 101
26389 Wilhelmshaven
04421 9850

Leibniz Universität Hannover
Welfengarten 1
30167 Hannover
0511 762-0

Leuphana Universität Lüneburg
Universitätsallee 1
21335 Lüneburg
04131 6770

Medizinische Hochschule Hannover
Carl-Neuberg-Straße 1
30625 Hannover
0511 532-0

Ostfalia Hochschule für angewandte Wissenschaften
Salzdahlumer Str. 46/48
38302 Wolfenbüttel
05331 939-77770

Stiftung Tierärztliche Hochschule Hannover
Bünteweg 2
30559 Hannover
0511 95360

Technische Universität Braunschweig - Immatrikulationsamt
Pockelstraße 11
38106 Braunschweig
+49 531 391-4321

Technische Universität Clausthal - Studierendensekretariat
Adolph-Roemer-Straße 2A
38678 Berg- und Universitätsstadt Clausthal-Zellerfeld
+49 5323 72-2218

Universität Göttingen - Servicebüro Studienzentrale
Wilhelmsplatz 4
37073 Göttingen
+49 551 39-113

Universität Hildesheim
Universitätsplatz 1
31141 Hildesheim
05121 8830

Universität Oldenburg
Ammerländer Heerstraße 114-118
26129 Oldenburg (Oldenburg)
0441 798-0

Universität Osnabrück - Studierendensekretariat
Neuer Graben 27
49001 Osnabrück
+49 541 969-7777

Universität Vechta - ServicePoint
Driverstraße 23
49377 Vechta
+49 4441 15-373


Leistungsbeschreibung

Nutzen Sie dafür das Bewerbungsportal Ihrer Wunschhochschule, wenn Sie
(a) einen zulassungsbeschränkten Bachelorstudiengang in einem ersten oder höheren Fachsemester studieren möchten und die Koordination der Studienplatzvergabe nicht über
hochschulstart erfolgt oder wenn Sie
(b) einen zulassungsfreien Studiengang in einem ersten oder höheren Fachsemester studieren möchten.

Erfolgt die Koordination der Studienplatzvergabe für örtlich zulassungsbeschränkte Bachelorstudiengänge in einem ersten Fachsemester über hochschulstart ist es notwendig, sich zunächst bei hochschulstart.de zu registrieren.

In welchen Studiengängen die Koordination der Studienplatzvergabe über hochschulstart erfolgt, entscheidet jede Hochschule selbst und gibt dies auf ihren Webseiten und auf ihren Bewerbungsportalen bekannt.

Für zentral zulassungsbeschränkte Studiengänge wie Medizin, Zahnmedizin, Tiermedizin und Pharmazie bewerben Sie sich für das erste Fachsemester ausschließlich über hochschulstart.de.

Für die Bewerbung in einem höheren Fachsemester erfolgt die Bewerbung direkt bei der Hochschule


Verfahrensablauf

Für die Bewerbung bzw. die Immatrikulation wird ein Online-Zulassungs- bzw. - Immatrikulationsantrag genutzt:

  1. Registrierung
  2. Hochladen der Bewerbungs- bzw. Immatrikulationsunterlagen (abhängig vom Studiengang) und Abgabe der Bewerbung bzw. des Immatrikulationsgesuchs

Welche Schritte damit jeweils verbunden sind, wird im Portal oder auch auf den Webseiten der jeweiligen Hochschule genau beschrieben.

Über das Ergebnis der Bewerbung bzw. des Immatrikulationsgesuchs und der Unterlagenprüfung werden Sie durch die Hochschule oder, wenn die Verfahren über hochschulstart koordiniert werden, auch über  hochschulstart.de informiert.


Voraussetzungen

  • Sie müssen über eine nach den niedersächsischen Regelungen gültige Hochschulzugangsberechtigung verfügen.
  • Wenn Sie eine überragende künstlerische Befähigung nachweisen, kann für relevante Studiengänge auf den Nachweis der Hochschulzugangsberechtigung verzichtet werden.
  • Damit Sie an Ihrer Wunschhochschule ein Studium in einem höheren Fachsemester aufnehmen können, müssen Sie bereits in einem gleichen oder gleichwertigen Studiengang an einer anderen Hochschule eingeschrieben sein/gewesen sein und passende/relevante Leistungen und Kompetenzen nachweisen können.
  • Für die Bewerbung auf ein konsekutives/weiterführendes Masterstudium müssen Sie in der Regel bereits ein grundständiges Studium absolviert haben. In den meisten Fällen sind weitere Zugangsvoraussetzungen zu erfüllen, die die Hochschule in den entsprechenden Zugangsordnungen regeln, die über die Webseiten der Hochschulen abrufbar sind 
  • Sie müssen außerdem die Bewerbungsfristen einhalten und alle von der Hochschule geforderten Unterlagen und Nachweise einreichen, damit Ihr Antrag berücksichtigt werden kann

Welche Unterlagen werden benötigt?

  • Online gestellter Bewerbungs bzw. Einschreibantrag
  • Gültige Hochschulzugangsberechtigung und / oder Masterzugangsberechtigung
  • Gegebenenfalls Nachweis der vollständigen Studienvergangenheit
  • Gegebenenfalls Leistungsnachweise
  • Gegebenenfalls Nachweise weiterer Unterlagen, je nach Studiengang

Welche Gebühren fallen an?

Für internationale Bewerberinnen und Bewerber fällt ggf. eine Bearbeitungsgebühr an. Weitere Informationen erhalten Sie bei der jeweiligen Hochschule bzw. über das Serviceportal uni-assist e.V.


Welche Fristen muss ich beachten?

In zulassungsbeschränkten Studiengängen gelten die rechtlich vorgeschriebenen Bewerbungsfristen. In den übrigen Studiengängen gelten die von der jeweiligen Hochschule festgesetzten Fristen.

Fristen zur Abgabe eines Zulassungsantrags sind Ausschlussfristen. Sie werden von der Hochschule je nach Studiengang und Verfahren festgelegt und veröffentlicht.


Bearbeitungsdauer

Die Bearbeitungsdauer variiert innerhalb der rechtlich vorgegebenen Fristen je nach Studiengang. Bis Semesterbeginn ist die Bearbeitung in der Regel abgeschlossen.


Rechtsgrundlage


Anträge / Formulare

Formulare/Online-Dienste vorhanden: Ja

Schriftform erforderlich: abhängig vom Studiengang

Formlose Antragsstellung möglich: Nein

Persönliches Erscheinen nötig: abhängig vom Studiengang


Was sollte ich noch wissen?

  • Die Zugangsvoraussetzungen der gewünschten Studiengänge müssen berücksichtigt werden
  • Die geforderte Form und Frist ist einzuhalten
  • Wenn die geforderten Voraussetzungen für die Aufnahme eines Studiums nicht erfüllt oder die jeweils notwendige Form und Frist nicht einhalten wird, kann die Bewerbung bzw. das Immatrikulationsgesuch nicht berücksichtigt werden und muss vom weiteren Verfahren ausgeschlossen werden
  • Falsche Angaben führen zum Ausschluss vom Verfahren
  • In einigen Fällen kann bei einer Bewerbung um einen Studienplatz in einem zulassungsbeschränkten Bachelorstudiengang ein Härtefall geltend gemacht werden. Damit können sich die Chancen auf eine Zulassung zum Studium erhöhen. Liegen entsprechende Nachweise wie ein ärztliches Gutachten vor, kann bei der Bewerbung online ein Härtefallantrag beantragen.

Fachlich freigegeben durch

Niedersächsisches Ministerium für Wissenschaft und Kultur


Fachlich freigegeben am

05.07.2023

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