Die zuständige Stelle nimmt bei Bedarf vorab Kontakt mit Ihnen auf, um Sie zu beraten. Die zuständige Stelle kann Sie anschließend bei der Beantragung unterstützen.
Wenn Sie bereits wissen, welche Leistung Sie konkret beantragen möchten, können Sie auch ohne vorherige Beratung den Antrag einreichen. Die Beantragung kann online erfolgen.
- Sie füllen das Antragsformular oder die Abfragemaske im Online-Portal aus.
- Sie reichen Ihren Antrag zusammen mit allen notwendigen Unterlagen bei der zuständigen Stelle ein.
- Die zuständige Stelle prüft Ihren Antrag und fordert gegebenenfalls fehlende Unterlagen oder Informationen bei Ihnen nach.
- Während der Prüfung Ihres Antrages durch die zuständige Stelle können verschiedene weitere Beteiligte mit Rückfragen auf Sie zukommen.
- Gegebenenfalls sehen sich die verschiedenen Beteiligten Ihr Unternehmen vor Ort an.
- Die Entscheidung über die Bewilligung Ihres Antrages wird Ihnen mit einem schriftlichen Bescheid per Post mitgeteilt.
Es erfolgt zunächst die Prüfung des Antrags. Gegebenenfalls fordert die zuständige Stelle noch fehlende, erforderliche Unterlagen an. Sobald die Unterlagen vollständig sind, findet in der Regel ein Betriebsbesuch statt.
Danach erfolgt die Bescheiderteilung. Für bestimmte Leistungsarten wird eine Abruffrist festgesetzt. In dieser Zeit soll die Umsetzung der Maßnahme und die Vorlage der Rechnung erfolgen.