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Einschreibung zum Studium an der Hochschule beantragen

Zuständige Stelle(n)

Dezernat 3 - Akademische Angelegenheiten
Ricklinger Stadtweg 120
30459 Hannover
+49 511 9296-8888

HAWK Hochschule für angewandte Wissenschaft und Kunst Hildesheim/Holzminden/Göttingen
Hohnsen 4
31134 Hildesheim
05121 8810

Hochschule Emden/Leer (Campus Leer)
Bergmannstr. 36
26789 Leer (Ostfriesland)
0491 928170

Hochschule Emden/Leer - Immatrikulations- und Prüfungsamt
Constantinplatz 4
26691 Emden
+49 4921 807-7000

Hochschule für Bildende Künste Braunschweig
Johannes-Selenka-Platz 1
38118 Braunschweig
0531 3919122

Hochschule für Musik, Theater und Medien Hannover - Immatrikulationsamt
Neues Haus 1
30175 Hannover
+49 511 3100-7224

Hochschule Osnabrück
Albrechtstr. 30
49076 Osnabrück
0541 9690

Hochschule Osnabrück - Geschäftsbereich Studierendensekretariat
Albrechtstraße 30
49076 Osnabrück
+49 541 969-7100

Jade Hochschule (Standort Elsfleth)
Weserstraße 52
26931 Wehrder
04404 92880

Jade Hochschule (Standort Oldenburg)
Ofener Straße 16/19
26121 Oldenburg (Oldenburg)
0441 77080

Jade Hochschule (Standort Wilhelmshaven)
Friedrich-Paffrath-Straße 101
26389 Wilhelmshaven
04421 9850

Leibniz Universität Hannover
Welfengarten 1
30167 Hannover
0511 762-0

Leuphana Universität Lüneburg
Universitätsallee 1
21335 Lüneburg
04131 6770

Medizinische Hochschule Hannover
Carl-Neuberg-Straße 1
30625 Hannover
0511 532-0

Ostfalia Hochschule für angewandte Wissenschaften
Salzdahlumer Str. 46/48
38302 Wolfenbüttel
05331 939-77770

Stiftung Tierärztliche Hochschule Hannover
Bünteweg 2
30559 Hannover
0511 95360

Technische Universität Braunschweig - Immatrikulationsamt
Pockelstraße 11
38106 Braunschweig
+49 531 391-4321

Technische Universität Clausthal - Studierendensekretariat
Adolph-Roemer-Straße 2A
38678 Berg- und Universitätsstadt Clausthal-Zellerfeld
+49 5323 72-2218

Universität Göttingen - Servicebüro Studienzentrale
Wilhelmsplatz 4
37073 Göttingen
+49 551 39-113

Universität Hildesheim
Universitätsplatz 1
31141 Hildesheim
05121 8830

Universität Oldenburg
Ammerländer Heerstraße 114-118
26129 Oldenburg (Oldenburg)
0441 798-0

Universität Osnabrück - Studierendensekretariat
Neuer Graben 27
49001 Osnabrück
+49 541 969-7777

Universität Vechta - ServicePoint
Driverstraße 23
49377 Vechta
+49 4441 15-373


Leistungsbeschreibung

Mit der Einschreibung in einen Studiengang werden Sie Mitglied an einer Hochschule. Als eingeschriebene/r Studierende/r können Sie an Lehrveranstaltungen teilnehmen und Studien- und Prüfungsleistungen erbringen, um einen akademischen Abschluss zu erreichen.


Verfahrensablauf

Damit Sie ein Studium an einer Hochschule beginnen können, müssen Sie eingeschrieben sein. Hierzu müssen Sie an der Hochschule einen Antrag auf Einschreibung stellen.

Füllen Sie den Antrag auf Einschreibung vollständig aus und reichen Sie ihn innerhalb der von der Hochschule gesetzten Frist mit den erforderlichen Unterlagen ein.

Der Antrag und die Unterlagen werden von der zuständigen Hochschulstelle auf Vollständigkeit und Richtigkeit geprüft.

Damit Sie eingeschrieben werden können, müssen Sie auch den Semesterbeitrag (und ggf. weitere Gebühren) bezahlt haben.

Wenn Sie alle Bedingungen erfüllen, werden Sie in den Studiengang der Hochschule eingeschrieben.

Sie erhalten eine Bescheinigung über Ihre Einschreibung.


Voraussetzungen

Sie müssen die Einschreibung in einen Studiengang beantragen. Bei zulassungsbeschränkten Studiengängen wird die Einschreibung nach der Bewerbung um einen Studienplatz und einer entsprechenden Zulassung beantragt. Bei zulassungsfreien Studiengängen kann der Antrag auf Einschreibung in der Regel direkt gestellt werden.

Sie müssen den Antrag auf Einschreibung vollständig ausfüllen und fristgerecht stellen.

Sie müssen in der Regel eine abgeschlossene Schulbildung nachweisen, die zur Aufnahme des gewünschten Studiums berechtigt oder Sie müssen an einer Aufnahmeprüfung teilnehmen.

Sie müssen gesetzlich krankenversichert oder von der gesetzlichen Krankenversicherung befreit sein.

Sie müssen einen Semesterbeitrag (und ggf. Langzeitstudiengebühren) bezahlen.


Welche Unterlagen werden benötigt?

  • Ausgefüllter Antrag
  • Nachweis einer in Niedersachsen gültigen Hochschulzugangsberechtigung oder Nachweis einer bestandenen einschlägigen Aufnahmeprüfung
  • Bei einer Schulbildung aus dem Ausland müssen für deutschsprachige Studiengänge in der Regel ausreichende Deutschkenntnisse nachgewiesen werden
  • Nachweise über bisherige Studienzeiten
  • Besondere Kompetenznachweise je nach Studiengang, zum Beispiel bestandene Eignungsprüfung, Berufserfahrung, Praktika, weitere Sprachkenntnisse wie Latein oder Englisch

Welche Gebühren fallen an?

Für die Einschreibung ist der Semesterbeitrag zu entrichten. Die Beitragshöhe unterscheidet sich von Hochschule zu Hochschule und wird jedes Semester neu festgelegt. Sie hängt von verschiedenen Faktoren ab. Größter Bestandteil ist in der Regel ein Semesterticket, falls ein solches von der jeweiligen Hochschule angeboten wird. Andere Bestandteile sind zum Beispiel Beiträge zum Studentenwerk, der Studierendenschaft und der Verwaltungskostenbeitrag. Die Zahlung muss innerhalb einer von der Hochschule gesetzten Frist erfolgen.
Sofern das Studienguthaben der/des Studierenden verbraucht ist, müssen zusätzlich Langzeitstudiengebühren pro Semester gezahlt werden. In diesem Falle ergeht ein Gebührenbescheid.  Abhängig von Alter, Studiengang und Studiendauer können weitere Gebühren anfallen.


Welche Fristen muss ich beachten?

Die Fristen für die Antragstellung werden von der jeweiligen Hochschule festgelegt.

Bitte informieren Sie sich bei Ihrer Wunschhochschule über die aktuellen Fristen zur Einschreibung, z. B. im Zulassungsbescheid, im Bewerbungsportal oder auf der Webseite der Hochschule.


Bearbeitungsdauer

Der Antrag auf Einschreibung wird bearbeitet, sobald er der Hochschule vollständig vorliegt. In der Regel wird zeitnah über den Antrag entschieden.

Bei hohem Antragsaufkommen kann sich die Bearbeitungszeit deutlich verlängern.


Rechtsgrundlage


Anträge / Formulare

Formulare/Online-Dienste vorhanden: Ja

Schriftform erforderlich: Ja

Formlose Antragsstellung möglich: Nein

Persönliches Erscheinen nötig: Nein


Was sollte ich noch wissen?

Die Einschreibung gilt für ein Semester. Für eine Fortsetzung der Einschreibung/des Studiums ist jedes Semester eine Rückmeldung erforderlich.

Der gezahlte Semesterbeitrag bei der Einschreibung gilt für das erste Semester. Für jedes weitere Semester muss erneut ein Semesterbeitrag gezahlt werden. Die Höhe des Semesterbeitrages variiert in der Regel von Semester zu Semester.


Fachlich freigegeben durch

Niedersächsisches Ministerium für Wissenschaft und Kultur


Fachlich freigegeben am

05.10.2023

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