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Zugang zum Studium aufgrund beruflicher Qualifikation (ohne schulische Hochschulreife) prüfen lassen

Zuständige Stelle(n)

Dezernat 3 - Akademische Angelegenheiten
Ricklinger Stadtweg 120
30459 Hannover
+49 511 9296-8888

HAWK Hochschule für angewandte Wissenschaft und Kunst Hildesheim/Holzminden/Göttingen
Hohnsen 4
31134 Hildesheim
05121 8810

Hochschule Emden/Leer (Campus Leer)
Bergmannstr. 36
26789 Leer (Ostfriesland)
0491 928170

Hochschule Emden/Leer - Immatrikulations- und Prüfungsamt
Constantinplatz 4
26691 Emden
+49 4921 807-7000

Hochschule für Bildende Künste Braunschweig
Johannes-Selenka-Platz 1
38118 Braunschweig
0531 3919122

Hochschule Osnabrück - Geschäftsbereich Studierendensekretariat
Albrechtstraße 30
49076 Osnabrück
+49 541 969-7100

Jade Hochschule (Standort Elsfleth)
Weserstraße 52
26931 Wehrder
04404 92880

Jade Hochschule (Standort Oldenburg)
Ofener Straße 16/19
26121 Oldenburg (Oldenburg)
0441 77080

Jade Hochschule (Standort Wilhelmshaven)
Friedrich-Paffrath-Straße 101
26389 Wilhelmshaven
04421 9850

Leibniz Universität Hannover
Welfengarten 1
30167 Hannover
0511 762-0

Leuphana Universität Lüneburg
Universitätsallee 1
21335 Lüneburg
04131 6770

Medizinische Hochschule Hannover
Carl-Neuberg-Straße 1
30625 Hannover
0511 532-0

Ostfalia Hochschule für angewandte Wissenschaften
Salzdahlumer Str. 46/48
38302 Wolfenbüttel
05331 939-77770

Stiftung Tierärztliche Hochschule Hannover
Bünteweg 2
30559 Hannover
0511 95360

Technische Universität Braunschweig - Immatrikulationsamt
Pockelstraße 11
38106 Braunschweig
+49 531 391-4321

Technische Universität Clausthal - Studierendensekretariat
Adolph-Roemer-Straße 2A
38678 Berg- und Universitätsstadt Clausthal-Zellerfeld
+49 5323 72-2218

Universität Göttingen - Servicebüro Studienzentrale
Wilhelmsplatz 4
37073 Göttingen
+49 551 39-113

Universität Hildesheim
Universitätsplatz 1
31141 Hildesheim
05121 8830

Universität Oldenburg
Ammerländer Heerstraße 114-118
26129 Oldenburg (Oldenburg)
0441 798-0

Universität Osnabrück - Studierendensekretariat
Neuer Graben 27
49001 Osnabrück
+49 541 969-7777

Universität Vechta - ServicePoint
Driverstraße 23
49377 Vechta
+49 4441 15-373


Leistungsbeschreibung

Wenn Sie studieren wollen und keine schulische Hochschulreife haben, können Sie aufgrund Ihrer beruflichen Qualifizierung und unter Erfüllung bestimmter Voraussetzungen einen Zugang zu einem Studium an einer Hochschule des Landes erhalten. In Niedersachsen gibt es zwei verschiedene Zugangsmöglichkeiten: über eine absolvierte Meister- oder Technikerprüfung oder vergleichbare Aufstiegsqualifikation oder einer mindestens dreijährigen staatlich anerkannten Berufsausbildung in einem dem angestrebten Studiengang fachlich nahestehenden Bereich und mindestens dreijähriger Berufstätigkeit in Vollzeit in eben diesem Beruf. Sie können sich an Ihrer Wunschhochschule beraten lassen, welcher Weg für Sie passend ist. Dieser ist abhängig von Ihrem Studienwunsch, Ihrem Schulabschluss und Ihrer beruflichen Qualifikation.


Verfahrensablauf

Ob eine berufliche Qualifikation vorliegt, müssen Sie mit der jeweiligen Wunschhochschule klären:

  • Informieren Sie sich auf den Internetseiten der jeweiligen Hochschule über das Verfahren und die Möglichkeiten der Beratung
  • Die Prüfung der Voraussetzungen erfolgt zum Zeitpunkt der Bewerbung.
  • Die Möglichkeit und Art des Hochschulzugangs für beruflich Qualifizierte wird an der Hochschule ermittelt.
  • Informationen und Beratung erhalten Sie vorab von der Zentralen Studienberatung der Hochschule.

Voraussetzungen

  • Option 1: Sie haben erfolgreich eine Meisterprüfung oder eine vergleichbare Aufstiegsqualifikation absolviert, zum Beispiel als Techniker*in, staatlich anerkannte*r Erzieher*in oder IHKFachwirt*in. Welche Aufstiegsqualifikation anerkannt wird, wird im Einzelfall von der jeweiligen Hochschule geprüft.
  • Option 2: Sie haben erfolgreich eine mindestens dreijährige staatlich anerkannte Berufsausbildung absolviert und anschließend mindestens drei Jahre in Vollzeit in dem erlernten Beruf gearbeitet. 

Welche Unterlagen werden benötigt?

Für die Prüfung der Voraussetzungen sind in der Regel folgende Unterlagen einzureichen (Unterschiede sind je nach Hochschule möglich):

  • aktueller Bildungsgang
  • Abschlusszeugnis der Berufsausbildung (amtlich beglaubigte Kopie)
  • Zeugnisse weiterer beruflicher Qualifikationen und/oder Weiterbildungsabschlüsse (amtlich beglaubigte Kopie)
  • vollständiger Nachweis über Art, Dauer und Ort der Berufstätigkeit
  • Nachweis der Weiterbildung inklusive zeitlichem Umfang

Welche Gebühren fallen an?

Für die Prüfung der Voraussetzungen durch die Hochschulen fallen grundsätzlich keine Kosten an. (Ausnahmen sind je nach Hochschule möglich)


Welche Fristen muss ich beachten?

Anfragen zum Hochschulzugang beruflich Qualifizierter und zur Prüfung Ihrer Voraussetzungen können jederzeit gestellt werden. Eine Bewerbung muss im Bewerbungszeitraum erfolgen.


Rechtsgrundlage


Anträge / Formulare

Formulare finden Sie auf den Webseiten der Hochschulen:


Fachlich freigegeben durch

Niedersächsisches Ministerium für Wissenschaft und Kultur


Fachlich freigegeben am

12.12.2022

Onlinedienste