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Bezahlen der Semesterbeiträge und weitere anfallende Gebühren an der Hochschule

Zuständige Stelle(n)

Dezernat 3 - Akademische Angelegenheiten
Ricklinger Stadtweg 120
30459 Hannover
+49 511 9296-8888

HAWK Hochschule für angewandte Wissenschaft und Kunst Hildesheim/Holzminden/Göttingen
Hohnsen 4
31134 Hildesheim
05121 8810

Hochschule Emden/Leer (Campus Leer)
Bergmannstr. 36
26789 Leer (Ostfriesland)
0491 928170

Hochschule Emden/Leer - Immatrikulations- und Prüfungsamt
Constantinplatz 4
26691 Emden
+49 4921 807-7000

Hochschule für Bildende Künste Braunschweig
Johannes-Selenka-Platz 1
38118 Braunschweig
0531 3919122

Hochschule für Musik, Theater und Medien Hannover - Immatrikulationsamt
Neues Haus 1
30175 Hannover
+49 511 3100-7224

Hochschule Osnabrück
Albrechtstr. 30
49076 Osnabrück
0541 9690

Hochschule Osnabrück - Geschäftsbereich Studierendensekretariat
Albrechtstraße 30
49076 Osnabrück
+49 541 969-7100

Jade Hochschule (Standort Elsfleth)
Weserstraße 52
26931 Wehrder
04404 92880

Jade Hochschule (Standort Oldenburg)
Ofener Straße 16/19
26121 Oldenburg (Oldenburg)
0441 77080

Jade Hochschule (Standort Wilhelmshaven)
Friedrich-Paffrath-Straße 101
26389 Wilhelmshaven
04421 9850

Leibniz Universität Hannover
Welfengarten 1
30167 Hannover
0511 762-0

Leuphana Universität Lüneburg
Universitätsallee 1
21335 Lüneburg
04131 6770

Medizinische Hochschule Hannover
Carl-Neuberg-Straße 1
30625 Hannover
0511 532-0

Ostfalia Hochschule für angewandte Wissenschaften
Salzdahlumer Str. 46/48
38302 Wolfenbüttel
05331 939-77770

Stiftung Tierärztliche Hochschule Hannover
Bünteweg 2
30559 Hannover
0511 95360

Technische Universität Braunschweig - Immatrikulationsamt
Pockelstraße 11
38106 Braunschweig
+49 531 391-4321

Technische Universität Clausthal - Studierendensekretariat
Adolph-Roemer-Straße 2A
38678 Berg- und Universitätsstadt Clausthal-Zellerfeld
+49 5323 72-2218

Universität Göttingen - Servicebüro Studienzentrale
Wilhelmsplatz 4
37073 Göttingen
+49 551 39-113

Universität Hildesheim
Universitätsplatz 1
31141 Hildesheim
05121 8830

Universität Oldenburg
Ammerländer Heerstraße 114-118
26129 Oldenburg (Oldenburg)
0441 798-0

Universität Osnabrück - Studierendensekretariat
Neuer Graben 27
49001 Osnabrück
+49 541 969-7777

Universität Vechta - ServicePoint
Driverstraße 23
49377 Vechta
+49 4441 15-373


Leistungsbeschreibung

Der Semesterbeitrag ist eine Pflichtabgabe, die jede Studentin und jeder Student vor jedem Semester zu entrichten hat um sich für dieses Semester rückzumelden. Der Beitrag setzt sich beispielhaft zusammen aus:

  • Verwaltungskostenbeitrag
  • Semesterticket für den öffentlichen Nahverkehr
  • Beitrag für die Studierendenvertretung
  • Beitrag zum Studentenwerk (Mensa)
  • Pauschalen zu vergünstigten Leistungen wie Kino, Theater, FahrradVerleih und so weiter (dies verhandelt der Allgemeine Studierendenausschuss mit den jeweiligen Anbietern)

Hinzu kommen ggf. weitere Gebühren und Entgelte, wie z.B.

  • Langzeitstudiengebühren
  • studiengangsspezifische Gebühren
  • Studiengebühren (für Senioren)

Die Zusammensetzung des Semesterbeitrags wird auf den Webseiten der Hochschulen bekannt gemacht. Über den individuell zu zahlenden Betrag wird im Studierendenportal informiert.

Die Hochschulverwaltung übernimmt die treuhänderische Einnahme der Semesterbeiträge und verteilt diese anschließend an die jeweiligen Empfänger, zum Beispiel die Hochschule, den Allgemeinen Studierendenausschuss und das Studierendenwerk.

Der Semesterbeitrag dient dazu, die Verwaltungsaufwendungen zu einem gewissen Anteil mit zu finanzieren. Der Zuschuss zu den Studierendenwerken ist dazu bestimmt, die sozialen und wirtschaftlichen Interessen der Studierenden zu fördern, zum Beispiel Studentenwohnheime, Kitas und Mensen. Der Anteil für die Studierendenvertretung zielt darauf ab, die Kosten für die Vertretung der Interessen der Studierenden nach innen und nach außen zu bezuschussen. Meist werden die Beiträge zu vergünstigten Leistungen wie öffentlicher Nahverkehr, Kino, Theater, Fahrrad-Verleih und so weiter über die Studierendenvertretung mit den jeweiligen Kooperationspartnern ausgehandelt. Die Verteilung der Gelder an die Kooperationspartner erfolgt über die Studierendenvertretung.

Die Fristen für die Überweisung des Semesterbeitrags sind an den Hochschulen unterschiedlich geregelt. Wird die Frist zum Zahlungseingang überschritten, drohen Mahnverfahren und gegebenenfalls die Exmatrikulation wegen fehlender Semesterbeiträge. Die Fristen und Beitragssätze sind auf den jeweiligen Webseiten der Hochschulen veröffentlicht. Die Studierenden werden darüber hinaus in der Regel per E-Mail oder über andere Kommunikationskanäle über den Semesterbeitrag und die Zahlungsfrist informiert.

Unter bestimmten Voraussetzungen gibt es die Möglichkeit, Teile des Semesterbeitrags zurückzufordern, zum Beispiel das Semesterticket im Falle einer Beurlaubung. Diese Teilbefreiung ist an jeder Hochschule unterschiedlich geregelt und die Informationen dazu üblicherweise auf den Webseiten der Hochschulen bzw. der Asten und Studentenwerke zu finden.


Verfahrensablauf

- Der Semesterbeitrag ggf. inkl. weiterer Gebühren ist in der korrekten Höhe auf das angegebene Konto der jeweiligen Hochschule fristgerecht zu überweisen

- Bei der Überweisung müssen im Betreff die erforderlichen Angaben gemacht werden, zum Beispiel Angabe der Matrikel-, Bewerbungs- oder Rechnungsnummer, des Namens und gegebenenfalls des aktuellen Semesters


Voraussetzungen

Vor Beginn eines Studiums an einer Hochschule ist bei der Einschreibung die Zahlung des jeweils aktuellen Semesterbeitrags notwendig.

Sind Sie bereits an einer Hochschule eingeschrieben, müssen Sie jedes Semester Ihre Einschreibung bestätigen, indem Sie den jeweils aktuellen Semesterbeitrag zahlen. Das Zahlen des Semesterbeitrags muss so erfolgen, dass der Betrag bis zu einer festgelegten Frist erfolgreich auf dem Konto der Hochschule eingegangen ist.

Haben Sie die Überweisungsfrist versäumt, können Sie innerhalb einer Nachfrist den Semesterbeitrag ggf. zuzüglich einer rechtlich vorgegebenen Säumnisgebühr nachzahlen.

Wenn Sie zu wenig gezahlt haben und es anschließend versäumen, die Nachzahlung ggf. inklusive Säumnisgebühr zu zahlen, gilt die Bezahlung als nicht durchgeführt. Sie können dann nicht eingeschrieben beziehungsweise rückgemeldet werden. Ihnen droht dann die Exmatrikulation.


Welche Unterlagen werden benötigt?

  • Bei der Einschreibung ist möglicherweise der Überweisungsbeleg notwendig, bei der Rückmeldung sind meist keine Unterlagen erforderlich

            Bitte beachten Sie die hochschulspezifischen Regelungen

  • Zahlung des Semesterbeitrags und ggf. weiterer Gebühren unter Angabe der erforderlichen Daten, zum Beispiel Bewerbungs-, Matrikel- oder Rechnungsnummer

Welche Gebühren fallen an?

  • Es ist möglich, dass je nach Zahlungsart und Geldinstitut Überweisungs- oder andere Transferkosten für die Zahlenden anfallen.

Welche Fristen muss ich beachten?

Die Hochschulen haben unterschiedliche Fristen. Diese werden auf den Webseiten der Hochschulen, per E-Mail und über sonstige Kommunikationswege der Hochschulen veröffentlicht.

Üblicherweise liegt die letzte Frist zum Zahlungseingang rund 14 Tage vor Beginn des jeweiligen Semesters innerhalb des Rückmeldezeitraums.

Für verspätete Rückmeldungen ist ggf. eine Säumnisgebühr innerhalb einer vorgegebenen zweiten Frist zu bezahlen.


Bearbeitungsdauer

Die Bearbeitung kann in der Regel bis zu einer Woche dauern, abhängig von der Banklaufzeit.


Rechtsgrundlage

Immatrikulationsordnungen der Hochschulen


Anträge / Formulare

Formulare/Online-Dienste vorhanden: Ja

Schriftform erforderlich: Nein

Persönliches Erscheinen nötig: Nein


Was sollte ich noch wissen?

Die Bewerbenden und Studierenden müssen die Semesterbeiträge und ggf. weiterer Gebühren zahlen.

Je nach Zahlungsart und Geldinstitut können für die Zahlung Kosten entstehen.

Bei Auslandsüberweisungen ist es aufgrund der Wechselkurse für Bewerbende oder Studierende zum Teil schwierig, genaue Informationen über die Gebühren für eine Zahlung aus dem Ausland zu erhalten und den exakten Semesterbeitrag zu zahlen.

Zu viel gezahlte Beträge werden ab einer bestimmten Höhe zurückgezahlt oder mit dem Rückmeldebetrag für das Folgesemester verrechnet. Die Details legen die jeweiligen Hochschulen fest.


Fachlich freigegeben durch

Niedersächsisches Ministerium für Wissenschaft und Kultur


Fachlich freigegeben am

28.03.2022

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