Mit ausgefülltem Antrag sind folgende Nachweise einzureichen:
Beglaubigte Kopie der Urkunde als Ingenieur oder Ingenieurin oder adäquat
(beglaubigte) Kopie des Zeugnisses über den Ingenieurabschluss oder eines adäquaten Abschlusses
Lebenslauf / beruflicher Werdegang
Nachweis über Berufshaftpflichtversicherung (maximal 3 Monate alt, Mindestdeckungssumme gemäß §10 BrbIngG)
ggf. Nachweis über Selbstständigkeit, z.B. Geschäftsführung einer GmbH oder ähnlich (siehe Antragsformular)
ggf. Bestätigung über die Eintragung bei einer anderen Ingenieurkammer
Nachweis der mindestens 2-jährigen Hochbauerfahrung auf dem Gebiet der Objektplanung von Gebäuden belegt durch:
Objektliste (siehe Antragsformular)
mindestens 3 kompletten Genehmigungsplanungen (maximal 5 Jahre alt) aus denen der Antragssteller eindeutig als Bearbeiter hervorgeht)