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Beurlaubung vom Studium beantragen

Zuständige Stelle(n)

Dezernat 3 - Akademische Angelegenheiten
Ricklinger Stadtweg 120
30459 Hannover
+49 511 9296-8888

HAWK Hochschule für angewandte Wissenschaft und Kunst Hildesheim/Holzminden/Göttingen
Hohnsen 4
31134 Hildesheim
05121 8810

Hochschule Emden/Leer (Campus Leer)
Bergmannstr. 36
26789 Leer (Ostfriesland)
0491 928170

Hochschule Emden/Leer - Immatrikulations- und Prüfungsamt
Constantinplatz 4
26691 Emden
+49 4921 807-7000

Hochschule für Bildende Künste Braunschweig
Johannes-Selenka-Platz 1
38118 Braunschweig
0531 3919122

Hochschule für Musik, Theater und Medien Hannover - Immatrikulationsamt
Neues Haus 1
30175 Hannover
+49 511 3100-7224

Hochschule Osnabrück
Albrechtstr. 30
49076 Osnabrück
0541 9690

Hochschule Osnabrück - Geschäftsbereich Studierendensekretariat
Albrechtstraße 30
49076 Osnabrück
+49 541 969-7100

Jade Hochschule (Standort Elsfleth)
Weserstraße 52
26931 Wehrder
04404 92880

Jade Hochschule (Standort Oldenburg)
Ofener Straße 16/19
26121 Oldenburg (Oldenburg)
0441 77080

Jade Hochschule (Standort Wilhelmshaven)
Friedrich-Paffrath-Straße 101
26389 Wilhelmshaven
04421 9850

Leibniz Universität Hannover
Welfengarten 1
30167 Hannover
0511 762-0

Leuphana Universität Lüneburg
Universitätsallee 1
21335 Lüneburg
04131 6770

Medizinische Hochschule Hannover
Carl-Neuberg-Straße 1
30625 Hannover
0511 532-0

Ostfalia Hochschule für angewandte Wissenschaften
Salzdahlumer Str. 46/48
38302 Wolfenbüttel
05331 939-77770

Stiftung Tierärztliche Hochschule Hannover
Bünteweg 2
30559 Hannover
0511 95360

Technische Universität Braunschweig - Immatrikulationsamt
Pockelstraße 11
38106 Braunschweig
+49 531 391-4321

Technische Universität Clausthal - Studierendensekretariat
Adolph-Roemer-Straße 2A
38678 Berg- und Universitätsstadt Clausthal-Zellerfeld
+49 5323 72-2218

Universität Göttingen - Servicebüro Studienzentrale
Wilhelmsplatz 4
37073 Göttingen
+49 551 39-113

Universität Hildesheim
Universitätsplatz 1
31141 Hildesheim
05121 8830

Universität Oldenburg
Ammerländer Heerstraße 114-118
26129 Oldenburg (Oldenburg)
0441 798-0

Universität Osnabrück - Studierendensekretariat
Neuer Graben 27
49001 Osnabrück
+49 541 969-7777

Universität Vechta - ServicePoint
Driverstraße 23
49377 Vechta
+49 4441 15-373


Leistungsbeschreibung

Wenn Sie aus studienbedingten oder persönlichen Gründen das Studium unterbrechen möchten, besteht die Möglichkeit einer Beurlaubung. Die Beurlaubung wird in der Regel bei Vorliegen eines wichtigen Grundes gewährt. Während der Beurlaubung behalten Sie Ihren Studierendenstatus. D.h., dass die mitgliedschaftlichen Rechte als Student*in erhalten bleiben. In der Regel erlischt aber die Berechtigung an Lehrveranstaltungen teilzunehmen und Prüfungen abzulegen.

Gemäß § 7 Abs. 6 Sätze 2 und 3 NHG können die Hochschulen per Ordnung regeln, dass Studierende, die wegen eines Auslandssemesters beurlaubt sind, Prüfungen ablegen können.


Verfahrensablauf

Jede Hochschule stellt einen Beurlaubungsantrag auf ihrer Webseite zur Verfügung. Der vollständig ausgefüllte Antrag ist zusammen mit den Nachweisen für den Beurlaubungsgrund fristgerecht bei der jeweiligen Hochschule einzureichen.

Nachdem der Antrag bei der zuständigen Hochschulstelle eingegangen ist, wird er geprüft und es wird darüber entschieden, ob eine Beurlaubung gewährt werden kann.


Voraussetzungen

ist es, an der entsprechenden Hochschule eingeschrieben zu sein.

Eine Beurlaubung wird in der Regel bei Vorliegen eines wichtigen Grundes gewährt, siehe: Erforderliche Unterlagen.

Zudem ist die Anzahl der Urlaubssemester in der Regel beschränkt.

Urlaubssemester werden nicht als Fachsemester angerechnet.

Eine rückwirkende Beurlaubung für ein bereits abgeschlossenes Semester ist nicht möglich.


Welche Unterlagen werden benötigt?

  • Ausgefüllter Antrag
  • In der Regel: Unterlagen, die geeignet sind, den Beurlaubungsgrund zu belegen.

Die Hochschulen regeln in eigener Zuständigkeit, welche Gründe eine Beurlaubung rechtfertigen und welche Nachweise hierzu beizubringen sind.

Übliche Beurlaubungsgründe sind z.B.:

  • Eigene Krankheit
  • Mutterschutz, Schwangerschaft
  • Betreuung eines Kindes
  • Pflege eines Angehörigen
  • Förderliche Studienaufenthalte im Ausland
  • Förderliche Praktika
  • Wehr und Ersatzdienst
  • Mitwirkung in der akademischen oder studentischen Selbstverwaltung
  • Sonstige wichtige Gründe

Nähere Informationen zu Voraussetzungen, Gründen und Nachweisen sind auf den Internetseiten der jeweiligen Hochschule zu finden.


Welche Gebühren fallen an?

Beurlaubte Studierende sind von der Zahlung des Verwaltungskostenbeitrages ausgenommen.

Informationen zur Möglichkeit, sich weitere Bestandteile des Semesterbeitrags erstatten zu lassen, finden sich auf der Internetseite der jeweiligen Hochschule.


Welche Fristen muss ich beachten?

Der Antrag auf Beurlaubung ist entsprechend der Frist der jeweiligen Hochschule zu stellen. Häufig ist die Beurlaubung an die Rückmeldefrist der jeweiligen Hochschule gekoppelt. 


Bearbeitungsdauer

Ihr Antrag auf Beurlaubung wird bearbeitet, sobald dieser vollständig bei der Hochschule vorliegt. In der Regel wird zeitnah über den Beurlaubungsantrag entschieden.


Rechtsgrundlage

Regelungen finden sich in der Immatrikulationsordnung der jeweiligen Hochschule.


Anträge / Formulare

Formulare finden Sie auf den Webseiten der Hochschulen:


Was sollte ich noch wissen?

- Während einer Beurlaubung bleibt der studentische Status erhalten.

- Eine Beurlaubung im ersten Fachsemester ist nur in Ausnahmefällen zulässig.

- Studienleistungen können nur in Ausnahmefällen während einer Beurlaubung erbracht werden.

- Eine rückwirkende Beurlaubung für ein bereits abgeschlossenes Semester ist nicht möglich.

- Urlaubssemester werden nicht als Fachsemester angerechnet.

- Beurlaubte Studierende sind von der Zahlung des Verwaltungskostenbeitrages ausgenommen.

- Möglichkeiten der Befreiung weiterer Bestandteile des Semesterbeitrags sind an der jeweiligen Hochschule zu erfragen.

- Möglichkeit des Entfalls von Leistungen (z.B. Kindergeld, BAföG, etc.). Nähere Informationen sind bei der zuständigen Stelle zu erfragen.


Fachlich freigegeben durch

Niedersächsisches Ministerium für Wissenschaft und Kultur


Fachlich freigegeben am

05.10.2023