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Exmatrikulation beantragen

Zuständige Stelle(n)

Dezernat 3 - Akademische Angelegenheiten
Ricklinger Stadtweg 120
30459 Hannover
+49 511 9296-8888

HAWK Hochschule für angewandte Wissenschaft und Kunst Hildesheim/Holzminden/Göttingen
Hohnsen 4
31134 Hildesheim
05121 8810

Hochschule Emden/Leer (Campus Leer)
Bergmannstr. 36
26789 Leer (Ostfriesland)
0491 928170

Hochschule Emden/Leer - Immatrikulations- und Prüfungsamt
Constantinplatz 4
26691 Emden
+49 4921 807-7000

Hochschule für Bildende Künste Braunschweig
Johannes-Selenka-Platz 1
38118 Braunschweig
0531 3919122

Hochschule für Musik, Theater und Medien Hannover - Immatrikulationsamt
Neues Haus 1
30175 Hannover
+49 511 3100-7224

Hochschule Osnabrück
Albrechtstr. 30
49076 Osnabrück
0541 9690

Hochschule Osnabrück - Geschäftsbereich Studierendensekretariat
Albrechtstraße 30
49076 Osnabrück
+49 541 969-7100

Jade Hochschule (Standort Elsfleth)
Weserstraße 52
26931 Wehrder
04404 92880

Jade Hochschule (Standort Oldenburg)
Ofener Straße 16/19
26121 Oldenburg (Oldenburg)
0441 77080

Jade Hochschule (Standort Wilhelmshaven)
Friedrich-Paffrath-Straße 101
26389 Wilhelmshaven
04421 9850

Leibniz Universität Hannover
Welfengarten 1
30167 Hannover
0511 762-0

Leuphana Universität Lüneburg
Universitätsallee 1
21335 Lüneburg
04131 6770

Medizinische Hochschule Hannover
Carl-Neuberg-Straße 1
30625 Hannover
0511 532-0

Ostfalia Hochschule für angewandte Wissenschaften
Salzdahlumer Str. 46/48
38302 Wolfenbüttel
05331 939-77770

Stiftung Tierärztliche Hochschule Hannover
Bünteweg 2
30559 Hannover
0511 95360

Technische Universität Braunschweig - Immatrikulationsamt
Pockelstraße 11
38106 Braunschweig
+49 531 391-4321

Technische Universität Clausthal - Studierendensekretariat
Adolph-Roemer-Straße 2A
38678 Berg- und Universitätsstadt Clausthal-Zellerfeld
+49 5323 72-2218

Universität Göttingen - Servicebüro Studienzentrale
Wilhelmsplatz 4
37073 Göttingen
+49 551 39-113

Universität Hildesheim
Universitätsplatz 1
31141 Hildesheim
05121 8830

Universität Oldenburg
Ammerländer Heerstraße 114-118
26129 Oldenburg (Oldenburg)
0441 798-0

Universität Osnabrück - Studierendensekretariat
Neuer Graben 27
49001 Osnabrück
+49 541 969-7777

Universität Vechta - ServicePoint
Driverstraße 23
49377 Vechta
+49 4441 15-373


Leistungsbeschreibung

Durch die Exmatrikulation wird die Mitgliedschaft der Studierenden an der Hochschule beendet.

Die Exmatrikulation erfolgt zum beantragten Zeitpunkt oder, soweit nicht anders beantragt, zum Ende des Semesters. Eine rückwirkende Exmatrikulation ist nicht möglich.

Nach erfolgter Exmatrikulation wird eine Exmatrikulationsbescheinigung erstellt. Die Bescheinigung der Exmatrikulation benötigen Studierende für die Rentenversicherung, Kindergeldkasse, Studierendenwerk oder die Einschreibung an einer anderen Hochschule.

Eine Exmatrikulation erfolgt auch von Amts wegen, zum Beispiel wenn der aktuelle Semesterbeitrag nicht bezahlt, Auflagen nicht erfüllt wurden oder das Studium als endgültig nicht bestanden gilt.

Wenn Studierende ihr Studium nach Erledigung aller Studienleistungen abschließen, erfolgt ebenfalls eine Exmatrikulation von Amts wegen.


Verfahrensablauf

  • Ein Antrag auf Exmatrikulation wird bei der Hochschule gestellt
  • Nach durchgeführter Exmatrikulation wird ein entsprechender Bescheid erstellt
  • Je nach Hochschule und ihrer jeweiligen Regelung müssen gegebenenfalls vor der Exmatrikulation ausgeliehene Gegenstände, das Semesterticket, der Studierendendausweis und Ähnliches zurückgegeben werden.

Voraussetzungen

  • Sie haben einen Antrag auf Exmatrikulation gestellt und die notwendigen Angaben gemacht.
  • Sie haben alle Ihre Studienleistungen erbracht und stehen am Ende Ihres Studiums.
  • Je nach Hochschule und ihrer jeweiligen Regelung müssen gegebenenfalls vor der Exmatrikulation ausgeliehene Gegenstände z.B. ausgeliehene technische Geräte, das Semesterticket, der Studierendendausweis und Ähnliches zurückgegeben werden.

Welche Unterlagen werden benötigt?

  • Ausgefüllter Antrag auf Exmatrikulation

Welche Fristen muss ich beachten?

Die Exmatrikulation kann jederzeit beantragt werden.


Bearbeitungsdauer

In der Regel wird ein Antrag auf Exmatrikulation in wenigen Tagen bearbeitet und die Exmatrikulationsbescheinigung erstellt.

Eine gesetzlich vorgegebene Frist gibt es nicht.


Rechtsgrundlage

  • Jeweilige Immatrikulationsordnung der Nds. Universitäten und Hochschulen

Anträge / Formulare

Formulare finden Sie auf den Webseiten der Hochschulen:


Fachlich freigegeben am

22.11.2022