Mitteilung über die Änderung der Adresse, Staatsangehörigkeit, des Namens oder Geschlechts bei Ihrer Hochschule
Zuständige Stelle(n)
Dezernat 3 - Akademische Angelegenheiten
Ricklinger Stadtweg 120
30459 Hannover
+49 511 9296-8888
HAWK Hochschule für angewandte Wissenschaft und Kunst Hildesheim/Holzminden/Göttingen
Hohnsen 4
31134 Hildesheim
05121 8810
Hochschule Emden/Leer (Campus Leer)
Bergmannstr. 36
26789 Leer (Ostfriesland)
0491 928170
Hochschule Emden/Leer - Immatrikulations- und Prüfungsamt
Constantinplatz 4
26691 Emden
+49 4921 807-7000
Hochschule für Bildende Künste Braunschweig
Johannes-Selenka-Platz 1
38118 Braunschweig
0531 3919122
Hochschule für Musik, Theater und Medien Hannover - Immatrikulationsamt
Neues Haus 1
30175 Hannover
+49 511 3100-7224
Hochschule Osnabrück
Albrechtstr. 30
49076 Osnabrück
0541 9690
Hochschule Osnabrück - Geschäftsbereich Studierendensekretariat
Albrechtstraße 30
49076 Osnabrück
+49 541 969-7100
Jade Hochschule (Standort Elsfleth)
Weserstraße 52
26931 Wehrder
04404 92880
Jade Hochschule (Standort Oldenburg)
Ofener Straße 16/19
26121 Oldenburg (Oldenburg)
0441 77080
Jade Hochschule (Standort Wilhelmshaven)
Friedrich-Paffrath-Straße 101
26389 Wilhelmshaven
04421 9850
Leibniz Universität Hannover
Welfengarten 1
30167 Hannover
0511 762-0
Leuphana Universität Lüneburg
Universitätsallee 1
21335 Lüneburg
04131 6770
Medizinische Hochschule Hannover
Carl-Neuberg-Straße 1
30625 Hannover
0511 532-0
Ostfalia Hochschule für angewandte Wissenschaften
Salzdahlumer Str. 46/48
38302 Wolfenbüttel
05331 939-77770
Stiftung Tierärztliche Hochschule Hannover
Bünteweg 2
30559 Hannover
0511 95360
Technische Universität Braunschweig - Immatrikulationsamt
Pockelstraße 11
38106 Braunschweig
+49 531 391-4321
Technische Universität Clausthal - Studierendensekretariat
Adolph-Roemer-Straße 2A
38678 Berg- und Universitätsstadt Clausthal-Zellerfeld
+49 5323 72-2218
Universität Göttingen - Servicebüro Studienzentrale
Wilhelmsplatz 4
37073 Göttingen
+49 551 39-113
Universität Hildesheim
Universitätsplatz 1
31141 Hildesheim
05121 8830
Universität Oldenburg
Ammerländer Heerstraße 114-118
26129 Oldenburg (Oldenburg)
0441 798-0
Universität Osnabrück - Studierendensekretariat
Neuer Graben 27
49001 Osnabrück
+49 541 969-7777
Universität Vechta - ServicePoint
Driverstraße 23
49377 Vechta
+49 4441 15-373
Leistungsbeschreibung
Nach einem Umzug, einer Änderung der Staatsbürgerschaft, einer Namensänderung oder einer Geschlechtsangleichung müssen diese personenbezogenen Daten im Hochschulverwaltungssystem abgeändert werden. Dazu stellen Sie einen entsprechenden Antrag an Ihrer Hochschule.
Eine Änderung Ihrer Anschrift können Studierende nach den Regeln der Hochschule vornehmen.
Eine Namensänderung muss der Hochschule umgehend mitgeteilt werden.
Bei Geschlechtsangleichung kann die Mitteilung zur Ausstellung neuer Dokumente auch nach Beendigung des Studiums erfolgen. Neuausstellungen von Dokumenten in diesem Rahmen müssen gegebenenfalls gesondert angefordert werden.
Verfahrensablauf
Gemäß den Vorgaben Ihrer Hochschule stellen Sie den Antrag auf Änderung Ihrer Adresse, Staatsbürgerschaft, Ihres Namens oder des Geschlechts.
Die Daten werden in den Hochschulverwaltungssystemen nach Prüfung der notwendigen Unterlagen geändert.
Zukünftige Unterlagen werden anhand der neuen personenbezogenen Daten aus- beziehungsweise bereitgestellt.
Voraussetzungen
- Änderung der Adresse
- Änderung der Staatsbürgerschaft
- Namensänderung
- Geschlechtsangleichung
Welche Unterlagen werden benötigt?
- ausgefüllter Antrag
- Nachweis der Namensänderung oder Geschlechtsangleichung durch das entsprechende amtliche Dokument, zum Beispiel Kopie der Heiratsurkunde, Erklärung über die Namensänderung
- Kopie des Passes oder der Einbürgerungsdokumente
- Angabe der neuen Anschrift
- Gegebenenfalls Übersetzung des amtlichen Nachweises
Welche Fristen muss ich beachten?
Die Namensänderung muss umgehend mitgeteilt werden.
Bei Geschlechtsangleichung kann die Mitteilung auch noch nach Beendigung des Studiums erfolgen. Aktualisierte Dokumente können dann rückwirkend erstellt werden.
Die Mitteilung über die Änderung der Anschrift muss umgehend erfolgen.
Die Mitteilung über die Änderung der Staatsbürgerschaft während des Studiums sollte zeitnah erfolgen.
Bearbeitungsdauer
Änderungen können bis zu einer Woche dauern.
Eine gesetzliche Bearbeitungsfrist gibt es nicht.
Rechtsgrundlage
Regelungen finden sich in den Immatrikulationsordnungen der Hochschulen.
Anträge / Formulare
Formulare/Online-Dienste vorhanden: Ja
Schriftform erforderlich: Ja
Formlose Antragsstellung möglich: Ja
Persönliches Erscheinen nötig: Nein
Fachlich freigegeben durch
Niedersächsisches Ministerium für Wissenschaft und Kultur