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Frühere Studienleistungen anerkennen und außerhochschulisch erworbene Kompetenzen anrechnen lassen

Zuständige Stelle(n)

Dezernat 3 - Akademische Angelegenheiten
Ricklinger Stadtweg 120
30459 Hannover
+49 511 9296-8888

HAWK Hochschule für angewandte Wissenschaft und Kunst Hildesheim/Holzminden/Göttingen
Hohnsen 4
31134 Hildesheim
05121 8810

Hochschule Emden/Leer (Campus Leer)
Bergmannstr. 36
26789 Leer (Ostfriesland)
0491 928170

Hochschule Emden/Leer - Immatrikulations- und Prüfungsamt
Constantinplatz 4
26691 Emden
+49 4921 807-7000

Hochschule für Bildende Künste Braunschweig
Johannes-Selenka-Platz 1
38118 Braunschweig
0531 3919122

Hochschule für Musik, Theater und Medien Hannover - Immatrikulationsamt
Neues Haus 1
30175 Hannover
+49 511 3100-7224

Hochschule Osnabrück
Albrechtstr. 30
49076 Osnabrück
0541 9690

Hochschule Osnabrück - Geschäftsbereich Studierendensekretariat
Albrechtstraße 30
49076 Osnabrück
+49 541 969-7100

Jade Hochschule (Standort Elsfleth)
Weserstraße 52
26931 Wehrder
04404 92880

Jade Hochschule (Standort Oldenburg)
Ofener Straße 16/19
26121 Oldenburg (Oldenburg)
0441 77080

Jade Hochschule (Standort Wilhelmshaven)
Friedrich-Paffrath-Straße 101
26389 Wilhelmshaven
04421 9850

Leibniz Universität Hannover
Welfengarten 1
30167 Hannover
0511 762-0

Leuphana Universität Lüneburg
Universitätsallee 1
21335 Lüneburg
04131 6770

Medizinische Hochschule Hannover
Carl-Neuberg-Straße 1
30625 Hannover
0511 532-0

Ostfalia Hochschule für angewandte Wissenschaften
Salzdahlumer Str. 46/48
38302 Wolfenbüttel
05331 939-77770

Stiftung Tierärztliche Hochschule Hannover
Bünteweg 2
30559 Hannover
0511 95360

Technische Universität Braunschweig - Immatrikulationsamt
Pockelstraße 11
38106 Braunschweig
+49 531 391-4321

Technische Universität Clausthal - Studierendensekretariat
Adolph-Roemer-Straße 2A
38678 Berg- und Universitätsstadt Clausthal-Zellerfeld
+49 5323 72-2218

Universität Göttingen - Servicebüro Studienzentrale
Wilhelmsplatz 4
37073 Göttingen
+49 551 39-113

Universität Hildesheim
Universitätsplatz 1
31141 Hildesheim
05121 8830

Universität Oldenburg
Ammerländer Heerstraße 114-118
26129 Oldenburg (Oldenburg)
0441 798-0

Universität Osnabrück - Studierendensekretariat
Neuer Graben 27
49001 Osnabrück
+49 541 969-7777

Universität Vechta - ServicePoint
Driverstraße 23
49377 Vechta
+49 4441 15-373


Leistungsbeschreibung

Sie können sich Studienleistungen aus früheren Studiengängen in Ihrem aktuellen Studium anerkennen lassen. Das gilt für Studienleistungen an Ihrer bisherigen Hochschule, einer Hochschule in Deutschland oder im Ausland. Dabei kann es sich um einen Fachwechsel innerhalb Ihrer Hochschule, einen Hochschulwechsel innerhalb Ihres Studiengangs, einen Hochschulwechsel außerhalb ihres Studiengangs oder einen Auslandsaufenthalt an einer Hochschule handeln.

Sie können sich auch außerhochschulische Kompetenzen anrechnen lassen, die Sie zum Beispiel während einer Berufsausbildung gesammelt haben. Diese können mit einem Anteil von bis zu 50 Prozent der zu erbringenden Leistungen angerechnet werden. Informieren Sie sich über Details an Ihrer zuständigen Hochschule.

Ihre an der bisherigen Hochschule erbrachten bestandenen Prüfungsleistungen werden bei vorhandener Gleichwertigkeit auf Ihren neu gewählten Studiengang anerkannt.

Mit der Anerkennung von Studienleistung oder der Anrechnung von außerhochschulisch erworbenen Kenntnissen können Sie sich ggf. in ein höheres Fachsemester einstufen lassen.


Verfahrensablauf

Das genaue Verfahren hängt von der jeweiligen Hochschule ab. Grundsätzlich erfolgt die Anerkennung oder Anrechnung in folgenden Schritten:

Informieren Sie sich über das Anerkennungs- und Anrechnungsverfahren an Ihrer Hochschule, lassen Sie sich gegebenenfalls beraten.

Stellen Sie den Antrag und reichen Sie die erforderlichen Nachweise ein.

Die Hochschule prüft Ihren Antrag. Bei der Anerkennung wird die Gleichwertigkeit Ihrer bisher erbrachten Studienleistungen überprüft. In diesem Zusammenhang werden vor allem verglichen: Inhalte, Lernergebnisse, Kompetenzen; Niveau, zum Beispiel Bachelor oder Master; zeitlicher Umfang beziehungsweise der Arbeitsaufwand, ausgedrückt in ECTS-Credits. Bei der Prüfung spielt auch das Qualifikations- bzw. Studiengangsprofil des früheren Studiengangs und die Anerkennung der früheren Bildungseinrichtung eine Rolle. Wenn eine Gleichwertigkeit festgestellt wird, erfolgt eine Anerkennung.

Anrechnungen außerhochschulischer Kompetenzen können mit einem Anteil von bis zu 50 Prozent der zu erwerbenden Leistungen erfolgen.

Sollten sich bei der Prüfung Ihres Antrags Unklarheiten ergeben, kommt die Hochschule gegebenenfalls mit Rückfragen auf Sie zu.

Die Hochschule teilt Ihnen nach der Prüfung die Entscheidung über die Anerkennung beziehungsweise Anrechnung mit und stuft Sie gegebenenfalls in ein höheres Fachsemester ein.


Voraussetzungen

  • Sie müssen Ihre bisherigen Studienleistungen nachweisen können, zum Beispiel in Form von gleichwertigen Leistungen, bescheinigt durch eine anerkannte Hochschule.
  • Sie können außerhochschulisch erworbene Kompetenzen in Form von Zeugnissen und anderen Praxisbescheinigungen nachweisen.
  • Die Hochschule, bei der Sie den Antrag auf Anerkennung oder Anrechnung gestellt haben, prüft und entscheidet über den Antrag.

Welche Unterlagen werden benötigt?

  • Ausgefüllter Antrag auf Anerkennung von Studienleistungen oder auf Anrechnung von außerhochschulisch erworbenen Kompetenzen
  • Nachweise zur erbrachten Leistung, zum Beispiel eine Leistungsübersicht oder ein Transcript of Records
  • Beschreibung der bisherigen Studieninhalte, zum Beispiel eine Modulbeschreibung
  • Unterlagen zur Anrechnung außerhochschulisch erworbener Leistungen, zum Beispiel Zeugnisse oder Praxisbescheinigungen
  • Erkundigen Sie sich bei der jeweiligen Hochschule über das Verfahren und die erforderlichen Unterlagen.

Welche Fristen muss ich beachten?

Die Beantragung auf Anerkennung von Studienleistungen oder Anrechnung von außerhochschulisch erworbenen Kompetenzen regelt jede Hochschule selber.


Bearbeitungsdauer

Die Bearbeitungsdauer ist abhängig von der jeweiligen Hochschule und dem konkreten Anliegen.

Eine gesetzliche Bearbeitungsfrist liegt nicht vor.


Rechtsgrundlage

Studien- und Prüfungsordnung der jeweiligen Hochschule


Anträge / Formulare

Formulare finden Sie auf den Webseiten der Hochschulen:


Was sollte ich noch wissen?

Sie sollten sich im Vorfeld über die spezifischen Voraussetzungen für die Anerkennung und Anrechnung früherer Studienleistungen und außerhochschulisch erworbener Kompetenzen bei der jeweiligen Hochschule informieren. Vorherige Auskünfte von Lehrenden oder Beratungsstellen der Hochschulen sind nicht rechtsverbindlich.


Fachlich freigegeben durch

Niedersächsisches Ministerium für Wissenschaft und Kultur


Fachlich freigegeben am

05.10.2023