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Gasthörerschaft an einer Hochschule beantragen

Zuständige Stelle(n)

Dezernat 3 - Akademische Angelegenheiten
Ricklinger Stadtweg 120
30459 Hannover
+49 511 9296-8888

HAWK Hochschule für angewandte Wissenschaft und Kunst Hildesheim/Holzminden/Göttingen
Hohnsen 4
31134 Hildesheim
05121 8810

Hochschule Emden/Leer (Campus Leer)
Bergmannstr. 36
26789 Leer (Ostfriesland)
0491 928170

Hochschule Emden/Leer - Immatrikulations- und Prüfungsamt
Constantinplatz 4
26691 Emden
+49 4921 807-7000

Hochschule für Bildende Künste Braunschweig
Johannes-Selenka-Platz 1
38118 Braunschweig
0531 3919122

Hochschule für Musik, Theater und Medien Hannover - Immatrikulationsamt
Neues Haus 1
30175 Hannover
+49 511 3100-7224

Hochschule Osnabrück
Albrechtstr. 30
49076 Osnabrück
0541 9690

Hochschule Osnabrück - Geschäftsbereich Studierendensekretariat
Albrechtstraße 30
49076 Osnabrück
+49 541 969-7100

Jade Hochschule (Standort Elsfleth)
Weserstraße 52
26931 Wehrder
04404 92880

Jade Hochschule (Standort Oldenburg)
Ofener Straße 16/19
26121 Oldenburg (Oldenburg)
0441 77080

Jade Hochschule (Standort Wilhelmshaven)
Friedrich-Paffrath-Straße 101
26389 Wilhelmshaven
04421 9850

Leibniz Universität Hannover
Welfengarten 1
30167 Hannover
0511 762-0

Leuphana Universität Lüneburg
Universitätsallee 1
21335 Lüneburg
04131 6770

Medizinische Hochschule Hannover
Carl-Neuberg-Straße 1
30625 Hannover
0511 532-0

Ostfalia Hochschule für angewandte Wissenschaften
Salzdahlumer Str. 46/48
38302 Wolfenbüttel
05331 939-77770

Stiftung Tierärztliche Hochschule Hannover
Bünteweg 2
30559 Hannover
0511 95360

Technische Universität Braunschweig - Immatrikulationsamt
Pockelstraße 11
38106 Braunschweig
+49 531 391-4321

Technische Universität Clausthal - Studierendensekretariat
Adolph-Roemer-Straße 2A
38678 Berg- und Universitätsstadt Clausthal-Zellerfeld
+49 5323 72-2218

Universität Göttingen - Servicebüro Studienzentrale
Wilhelmsplatz 4
37073 Göttingen
+49 551 39-113

Universität Hildesheim
Universitätsplatz 1
31141 Hildesheim
05121 8830

Universität Oldenburg
Ammerländer Heerstraße 114-118
26129 Oldenburg (Oldenburg)
0441 798-0

Universität Osnabrück - Studierendensekretariat
Neuer Graben 27
49001 Osnabrück
+49 541 969-7777

Universität Vechta - ServicePoint
Driverstraße 23
49377 Vechta
+49 4441 15-373


Leistungsbeschreibung

Wenn Sie an einzelnen Lehrveranstaltungen einer Hochschule teilnehmen möchten ohne sich einschreiben zu wollen, besteht die Möglichkeit einer Gasthörerschaft.

Eine Gasthörerschaft bietet die Möglichkeit, die Hochschule und das Studium kennenzulernen.


Verfahrensablauf

Jede Hochschule stellt einen Antrag auf Gasthörerschaft auf Ihrer Webseite zur Verfügung. Der vollständig ausgefüllte Antrag ist fristgerecht bei der jeweiligen Hochschule einzureichen und der Gasthörerbeitrag zu zahlen.

Darüber, welche Lehrveranstaltungen an einer Hochschule angeboten werden, können Sie sich über das Vorlesungsverzeichnis Ihrer Wunschhochschule auf deren Webseite informieren. Manche Hochschulen bieten gesonderte Verzeichnisse für Gasthörerinnen und Gasthörer an.

Ob die Gasthörerschaft für eine bestimmte Lehrveranstaltung möglich ist und wie viele Semesterwochenstunden besucht werden dürfen, entscheidet die zuständige Stelle. Eine vorherige Zustimmung oder Freigabe sind von Ihnen einzuholen. Die Hochschule informiert Sie darüber, wie Sie diese Zustimmung einholen können und wann und auf welche Weise der Betrag für die Gasthörerschaft zu zahlen ist.

Nachdem der Antrag bei der zuständigen Hochschulstelle eingegangen ist, wird geprüft und beschieden.

Mit dem genehmigten Antrag auf Gasthörerschaft entsteht das Recht zur Teilnahme an den gewünschten Lehrveranstaltungen.


Voraussetzungen

ist entweder die Zustimmung der Lehrveranstaltungsleitung oder die vorherige Freigabe einer Lehrveranstaltung für Gasthörerinnen und Gasthörer durch die jeweilige zuständige Stelle.

Der Nachweis einer Hochschulzugangsberechtigung (z.B. Abitur) ist nicht erforderlich.

Die Gasthörerschaft ist zeitlich begrenzt und gebührenpflichtig.


Welche Unterlagen werden benötigt?

Antrag auf Gasthörerschaft der jeweiligen Hochschule:

- Im Antrag sind Angaben zur Person, das gewünschte Semester und die vorgesehene Lehrveranstaltung mit den entsprechenden Semesterwochenstunden anzugeben

- An einigen Hochschulen ist es notwendig, sich die Gastteilnahme an einer gewünschten Lehrveranstaltung genehmigen zu lassen. Bitte erkundigen Sie sich bei Ihrer Wunschhochschule über die entsprechenden Anforderungen

- Damit dem Antrag auf Gasthörerschaft stattgegeben wird, muss der Betrag für die Gasthörerschaft auf dem Konto der Hochschule eingegangen sein. Die jeweilige Hochschule informiert Sie darüber, wann und auf welche Weise der Betrag zu zahlen ist


Welche Gebühren fallen an?

Je nach Art und Umfang der Gasthörerschaft können Gebühren anfallen.

Bitte erkundigen Sie sich über die Webseite Ihrer Wunschhochschule über die jeweiligen Beträge, die Anzahl der möglichen Semesterwochenstunden, die Zahlungsfristen und Zahlungsweise.

Näheres regelt das Niedersächsische Hoschulgesetz in Verbindung mit den Ordnungen der Hochschulen.


Welche Fristen muss ich beachten?

Der Antrag auf Gasthörerschaft ist entsprechend den Fristen der jeweiligen Hochschule zu stellen.


Bearbeitungsdauer

Bei Anträgen auf eine Gasthörerschaft gibt keine gesetzliche Bearbeitungsfrist. Die Bearbeitung erfolgt nach Eingang des Gasthörerantrags. Einige Hochschulen setzen für die Bearbeitung auch voraus, dass die Gasthörergebühr auf dem Hochschulkonto eingegangen ist.


Rechtsgrundlage

Regelungen finden sich in der Immatrikulationsordnung der jeweiligen Hochschule.


Anträge / Formulare

Formulare finden Sie auf den Webseiten der Hochschulen:


Was sollte ich noch wissen?

- Als Gasthörerin oder Gasthörer haben Sie keinen Status als Studentin beziehungsweise Student

- Sie haben auch keinen Anspruch auf ein studentisches Ticket zur Nutzung des Öffentlichen Nahverkehrs

- In der Regel haben Gasthörerinnen und Gasthörer keinen Anspruch darauf, Prüfungsleistungen zu erbringen. Prüfungsleistungen können nur in Ausnahmefällen von Gasthörerinnen und Gasthörern erbracht werden. Informationen hierzu gibt es bei den jeweiligen Hochschulen.

- Als Gasthörerin oder Gasthörer haben Sie keinen Anspruch auf die Nutzung hochschulischer Angebote wie Bibliothek, Hochschulsport und so weiter


Fachlich freigegeben durch

Niedersächsisches Ministerium für Wissenschaft und Kultur


Fachlich freigegeben am

05.10.2023