Der Antrag ist – möglichst unter Verwendung des Antragsformulars – bis zum 30. September des Vorjahres für das folgende Kalenderjahr an die Landesbetreuungsstelle bei dem Oberlandesgericht Oldenburg zu richten.
Der Antrag muss folgende Angaben enthalten:
die Darstellung, wie die Querschnittsarbeit gemäß § 15 BtOG geleistet wird,
die Höhe der beantragten Landeszuwendung,
einen Finanzierungsplan,
die Darstellung des Wirkungskreises des Betreuungsvereins,
eine Erklärung über einen etwaigen Vorsteuerabzug.
Folgende Anlagen sind erforderlich:
- aktueller Nachweis der Gemeinnützigkeit
- Stellungnahme der örtlichen Betreuungsbehörde
- ausgefüllte Personalübersicht
- bei Fördergemeinschaften: Vereinbarung zwischen den beteiligten Betreuungsvereinen