Die Kurse zum Erwerb der erforderlichen Fachkunde im Strahlenschutz werden anerkannt, wenn die jeweiligen Voraussetzungen erfüllt werden. Der Kurs ist anzuerkennen, wenn
- die Kursinhalte geeignet sind, die für das jeweilige Anwendungsgebiet notwendigen Fertigkeiten und das notwendige Wissen im Strahlenschutz zu vermitteln,
- die Qualifikation des Lehrpersonals, die verwendeten Lehrmaterialien und die Ausstattung der Kursstätte eine ordnungsgemäße Wissensvermittlung gewährleisten
- eine Erfolgskontrolle stattfindet.