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Wahrnehmung der Aufgaben des Strahlenschutzverantwortlichen mitteilen

Zuständige Stelle(n)

Landesamt für Bergbau, Energie und Geologie (LBEG)
Stilleweg 2
30655 Hannover
+49 511 643-0

Staatliches Gewerbeaufsichtsamt Oldenburg
Theodor-Tantzen-Platz 8
26122 Oldenburg (Oldenburg)
0441 80077-0


Leistungsbeschreibung

Sie beabsichtigen die Benennung, den Wechsel oder die Abmeldung der vertretungsberechtigten Person, die die Aufgaben des Strahlenschutzverantwortlichen wahrnimmt?

In diesem Fall müssen Sie eine Mitteilung an die zuständige Behörde übersenden.

Der Antrag kann online oder in Papierform gestellt werden.


Verfahrensablauf

  • Sie senden die Mitteilung über den Strahlenschutzverantwortlichen in Ihrem Unternehmen, inklusiver aller Angaben und Nachweise, an die zuständige Behörde.
  • Diese registriert und bearbeitet Ihre Mitteilung samt den eingegangenen Nachweisen.
  • Fehlen Angaben oder Nachweise, kommt die Behörde mit einer Anfrage auf Sie zu.
  • Sind alle Angaben und Nachweise vollständig, entscheidet die Behörde über Ihren Antrag und sendet Ihnen einen entsprechenden Bescheid.

Voraussetzungen

Der Mitteilung müssen die entsprechenden Nachweise beiliegen.


Welche Unterlagen werden benötigt?

  • Nachweis mit Angaben, die es ermöglichen zu prüfen, ob der Strahlenschutzverantwortliche zuverlässig ist
  • Nachweis der erforderlichen Fachkunde im Strahlenschutz ggf. Aktualisierungen

Welche Gebühren fallen an?

Die Kosten sind abhängig davon, ob Genehmigungen geändert werden müssen oder beispielsweise nur eine formlose Bestätigung versendet werden muss.


Bearbeitungsdauer

Abhängig von den eingereichten Unterlagen und Nachweisen (Vollständigkeit - Qualität)


Rechtsgrundlage


Anträge / Formulare

Formulare vorhanden: Nein

Schriftform erforderlich: Nein

Formlose Antragsstellung möglich: Ja

Persönliches Erscheinen nötig: Nein


Was sollte ich noch wissen?

Bei einer juristischen Person sind alle vertretungsberechtigten, natürlichen Personen zu benennen und die Ansprechperson für die Behörde zu kennzeichnen.


Weiterführende Informationen


Fachlich freigegeben durch

Niedersächsisches Ministerium für Umwelt, Energie und Klimaschutz


Fachlich freigegeben am

28.11.2023