Um eine eindeutige Zuordnung Ihrer Abfallanfallstellen in abfallrechtlichen Verfahren zu ermöglichen, müssen Sie entsprechende behördliche Betriebsnummern verwenden. Hierfür nutzen Sie die von der zuständigen Behörde ausgestellten Betriebsnummern.
Diese behördlichen Betriebsnummern geben Sie in den Formularen des Abfallnachweisverfahrens wie Entsorgungsnachweisen, Begleit- und Übernahmescheinen an. Die Betriebsnummern erhalten Sie in Niedersachsen von dem Gewerbeaufsichtsamt Hildesheim.