Alle Futtermittelunternehmen, die von der Produktion bis zum Inverkehrbringen von Futtermitteln im Bereich der Erzeugung, der Herstellung, der Verarbeitung, der Lagerung, des Transports oder von Verarbeitungsstufen tätig sind, müssen bei der zuständigen Behörde registriert werden.
Ziel dieser Maßnahme ist es, europaweit einen hohen Grad an Schutz für die Gesundheit von Menschen und Tieren sowie für die Umwelt zu sichern.
Bei der Registrierung von Futtermittelunternehmen müssen Sie die Tätigkeiten des Betreibers sowie der einzelnen Betriebsstätten an die zuständige Behörde melden. Im Falle von zulassungspflichtigen Tätigkeiten ist zudem eine Zulassung des Futtermittelunternehmens notwendig.
Ist das Unternehmen registriert, wird dies in einem bundesweiten Verzeichnis veröffentlicht.