Befreiung von der Umsatzsteuer für freie Bildungseinrichtungen beantragen
Zuständige Stelle(n)
Regionales Landesamt für Schule und Bildung Osnabrück
Mühleneschweg 8
49090 Osnabrück
+49 541 77046-444
Leistungsbeschreibung
Wenn Sie Inhaberin oder Inhaber einer freien Bildungseinrichtung (z.B. Nachhilfeinstitut) und verpflichtet sind, Umsatzsteuer zu zahlen, können Sie unter den untenstehenden Voraussetzungen eine Bescheinigung zur Befreiung von der Umsatzsteuer beantragen.
Voraussetzungen
Eine Bescheinigung zur Befreiung von der Umsatzsteuer kann erteilt werden, wenn der Unterricht ordnungsgemäß auf einen Beruf oder auf eine vor einer juristischen Person des öffentlichen Rechts abzulegende Prüfung vorbereitet.
Zunächst ist ein Antrag bei dem zuständigen Regionalen Landesamt für Schule und Bildung zu stellen.
Betreibende einer freien Bildungseinrichtung müssen unter anderem die fachliche Kompetenz und die pädagogische Befähigung der eingesetzten Lehrkräfte nachweisen.
Welche Unterlagen werden benötigt?
- Ausgefüllter Antrag
- Zeugnisse/Qualifikationsnachweise der eingesetzten Lehrpersonen
- Arbeitspläne
- Preisliste
- Vertragsmuster
- Raumpläne
Welche Gebühren fallen an?
Die Höhe der Gebühren richtet sich nach dem Verwaltungsaufwand und beträgt mindestens 25 Euro.
Bearbeitungsdauer
Die Bearbeitungszeit beträgt circa acht Wochen.
Rechtsgrundlage
Fachlich freigegeben durch
Niedersächsisches Kultusministerium