Teilen auf Facebook   Als Favorit hinzufügen   Link zur Seite versenden
 

Befreiung von der Umsatzsteuer für freie Bildungseinrichtungen beantragen

Zuständige Stelle(n)

Regionales Landesamt für Schule und Bildung Osnabrück
Mühleneschweg 8
49090 Osnabrück
+49 541 77046-444


Leistungsbeschreibung

Wenn Sie Inhaberin oder Inhaber einer freien Bildungseinrichtung (z.B. Nachhilfeinstitut) und verpflichtet sind, Umsatzsteuer zu zahlen, können Sie unter den untenstehenden Voraussetzungen eine Bescheinigung zur Befreiung von der Umsatzsteuer beantragen.


Voraussetzungen

Eine Bescheinigung zur Befreiung von der Umsatzsteuer kann erteilt werden, wenn der Unterricht ordnungsgemäß auf einen Beruf oder auf eine vor einer juristischen Person des öffentlichen Rechts abzulegende Prüfung vorbereitet.

Zunächst ist ein Antrag bei dem zuständigen Regionalen Landesamt für Schule und Bildung zu stellen.

Betreibende einer freien Bildungseinrichtung müssen unter anderem die fachliche Kompetenz und die pädagogische Befähigung der eingesetzten Lehrkräfte nachweisen.  


Welche Unterlagen werden benötigt?

  • Ausgefüllter Antrag
  • Zeugnisse/Qualifikationsnachweise der eingesetzten Lehrpersonen
  • Arbeitspläne
  • Preisliste
  • Vertragsmuster
  • Raumpläne

Welche Gebühren fallen an?

Die Höhe der Gebühren richtet sich nach dem Verwaltungsaufwand und beträgt mindestens 25 Euro.


Bearbeitungsdauer

Die Bearbeitungszeit beträgt circa acht Wochen. 


Rechtsgrundlage


Fachlich freigegeben durch

Niedersächsisches Kultusministerium 


Fachlich freigegeben am

01.02.2022