Lehramtsprüfung anerkennen lassen
Zuständige Stelle(n)
Regionales Landesamt für Schule und Bildung Osnabrück
Mühleneschweg 8
49090 Osnabrück
+49 541 77046-444
Leistungsbeschreibung
Mit der Anerkennung und Feststellung der Gleichwertigkeit Ihres Lehramtsstudiums oder Ihrer Laufbahnbefähigung aus einem anderen Bundesland können Sie sich in Niedersachsen gleichberechtigt um Einstellung in den Vorbereitungsdienst bzw. in den Schuldienst bewerben.
Verfahrensablauf
Die Anerkennung der Gleichwertigkeit eines in einem anderen Bundesland erworbenen Studienabschlusses mit dem Niedersächsischen Bachelor- und Masterabschluss für das entsprechende Lehramt bzw. einer in einem anderen Bundesland erworbenen Lehrbefähigung mit der niedersächsischen Laufbahnbefähigung für das entsprechende Lehramt wird im Rahmen des Bewerbungsverfahrens für die Einstellung in den Vorbereitungsdienst bzw. Schuldienst getroffen. Ein gesonderter Antrag auf Feststellung der Gleichwertigkeit der Lehramtsprüfung bzw. der Lehrbefähigung ist nicht erforderlich.
An wen muss ich mich wenden?
Bitte wenden Sie sich an die örtlich zuständigen Regionalen Landesämter für Schule und Bildung.
Voraussetzungen
Wenn Sie in den Vorbereitungsdienst eingestellt werden möchten, haben Sie in einem anderen Bundesland ein Lehramtsstudium mit der Ersten Staatsprüfung bzw. dem Master of Education abgeschlossen.
Wenn Sie in den Schuldienst eingestellt werden wollen, haben Sie den Vorbereitungsdienst in einem anderen Bundesland erfolgreich absolviert.
Rechtsgrundlage
- § 13 Abs. 1 und Abs. 2 Nr. Niedersächsisches Beamtengesetz
- § 43 Niedersächsische Laufbahnverordnung
- §§ 4, 5 und 6 Niedersächsische Verordnung über die Laufbahn der Laufbahngruppe 2 der Fachrichtung Bildung
Anträge / Formulare
Online-Dienste vorhanden: Nein
Weiterführende Informationen
- Kultusministerkonferenz zur Anerkennung von Lehramtsausbildungen
- Niedersächsisches Bewerbungsportal für den Vorbereitungsdienst für ein Lehramt
- Niedersächsisches Bewerbungsportal für Lehrkräfte an allgemeinbildenden Schulen
Fachlich freigegeben durch
Niedersächsisches Kultusministerium