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Registrierung von Personen für die erwerbsmäßige Aalfischerei in niedersächsischen Gewässern

Zuständige Stelle(n)

Niedersächsisches Landesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (LAVES)
Röverskamp 5
26203 Wardenburg
0441 570 26-0

Staatliches Fischereiamt Bremerhaven
Fischkai 35
27572 Bremerhaven, Stadt
+49 471 97254-13


Leistungsbeschreibung

Wenn Sie als Person Aale zu Erwerbszwecken fangen möchten, müssen Sie sich vorher bei der zuständigen Behörde registrieren lassen. Die zuständige Behörde registriert die Personen, die Aale zu Erwerbszwecken fangen, unter einer Registriernummer im Fischereiregister. Weiterhin werden für die Aalfischerei verwendete Fischereifahrzeuge durch die zuständige Behörde registriert.


Verfahrensablauf

  • Sie registrieren die Aalfischerei vor Aufnahme ihrer Tätigkeit bei der zuständigen Behörde (je nachdem, ob Sie in Küsten- oder Binnengewässern fischen)
  • Sie grenzen das Fischfanggebiet ein.
  • Die Registrierung erfolgt nachdem Sie die den formalen Antrag bei der zuständigen Behörde eingereicht haben.
  • Sie erhalten dann eine Registriernummer.

An wen muss ich mich wenden?

Bei Binnengewässern: Niedersächsisches Landesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (LAVES) – Dezernat Binnenfischerei

Bei Küstengewässern: Staatliches Fischereiamt Bremerhaven


Welche Unterlagen werden benötigt?


Welche Fristen muss ich beachten?

Vor der ersten Aalfischerei


Rechtsgrundlage


Anträge / Formulare

Formulare vorhanden: Ja

Schriftform erforderlich: Ja

Formlose Antragsstellung möglich: Nein

Persönliches Erscheinen nötig: Nein


Weiterführende Informationen

Wenn Sie die Aalfischerei aufgeben, muss dies der zuständigen Behörde unverzüglich gemeldet werden (Abmeldung von der Aalfischerei).


Fachlich freigegeben durch

Niedersächsisches Ministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz


Fachlich freigegeben am

23.01.2024