Registrierung von Personen für die erwerbsmäßige Aalfischerei in niedersächsischen Gewässern
Zuständige Stelle(n)
Niedersächsisches Landesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (LAVES)
Röverskamp 5
26203 Wardenburg
0441 570 26-0
Staatliches Fischereiamt Bremerhaven
Fischkai 35
27572 Bremerhaven, Stadt
+49 471 97254-13
Leistungsbeschreibung
Wenn Sie als Person Aale zu Erwerbszwecken fangen möchten, müssen Sie sich vorher bei der zuständigen Behörde registrieren lassen. Die zuständige Behörde registriert die Personen, die Aale zu Erwerbszwecken fangen, unter einer Registriernummer im Fischereiregister. Weiterhin werden für die Aalfischerei verwendete Fischereifahrzeuge durch die zuständige Behörde registriert.
Verfahrensablauf
- Sie registrieren die Aalfischerei vor Aufnahme ihrer Tätigkeit bei der zuständigen Behörde (je nachdem, ob Sie in Küsten- oder Binnengewässern fischen)
- Sie grenzen das Fischfanggebiet ein.
- Die Registrierung erfolgt nachdem Sie die den formalen Antrag bei der zuständigen Behörde eingereicht haben.
- Sie erhalten dann eine Registriernummer.
An wen muss ich mich wenden?
Bei Binnengewässern: Niedersächsisches Landesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (LAVES) – Dezernat Binnenfischerei
Bei Küstengewässern: Staatliches Fischereiamt Bremerhaven
Welche Unterlagen werden benötigt?
- Anzeige zur Registrierung der Aalfischerei zu Erwerbszwecken in Binnengewässern
- Anzeige zur Registrierung der Aalfischerei zu Erwerbszwecken in Küstengewässern
Welche Fristen muss ich beachten?
Vor der ersten Aalfischerei
Rechtsgrundlage
- Artikel 11 Absatz 1 Verordnung (EG) Nr. 1100/2007
- § 2 Nds. Aalfischereiverordnung (NAalVO)
- § 53 Niedersächsisches Fischereigesetz (Nds. FischG)
Anträge / Formulare
Formulare vorhanden: Ja
Schriftform erforderlich: Ja
Formlose Antragsstellung möglich: Nein
Persönliches Erscheinen nötig: Nein
Weiterführende Informationen
Wenn Sie die Aalfischerei aufgeben, muss dies der zuständigen Behörde unverzüglich gemeldet werden (Abmeldung von der Aalfischerei).
Fachlich freigegeben durch
Niedersächsisches Ministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz