Durchgeführte Instandsetzung melden
Zuständige Stelle(n)
Landesbetrieb für Mess- und Eichwesen (MEN)
Goethestraße 44
30169 Hannover
0511 1266-0
Leistungsbeschreibung
Sie sind als Instandsetzer oder Instandsetzerin verpflichtet, die örtlich zuständige Eichbehörde unverzüglich über eine durchgeführte Instandsetzung schriftlich oder elektronisch zu informieren.
Sie haben als Instandsetzer oder Instandsetzerin Messgeräte mit dem Instandsetzerkennzeichen zu versehen, deren Eichfrist vor der Instandsetzung nicht beendet war.
Bei der Übermittlung von Instandsetzungsbenachrichtigungen wird ein Zeitraum von 7 Tagen als unverzüglich angesehen.
Verfahrensablauf
Das von den Eichbehörden bereitgestellte Formular ist auszufüllen und an das Mess- und Eichwesen Niedersachsen zu übermitteln.
An wen muss ich mich wenden?
Mess- und Eichwesen Niedersachsen (MEN)
Voraussetzungen
Sie müssen befugter Instandsetzer nach Mess- und Eichverordnung sein.
Rechtsgrundlage
Weiterführende Informationen
Weiterführende Informationen des MEN
Fachlich freigegeben durch
Mess- und Eichwesen Niedersachsen (MEN)