Das Land Niedersachsen gewährt mit Mitteln des Europäischen Meeres-, Fischerei- und Aquakulturfonds (EMFAF) sowie mit Mitteln des Landes Niedersachsen und des Bundes Zuwendungen zur Förderung der Vermarktung, der Verbesserung der Qualität und des Mehrwerts von Fischerei- und Aquakulturerzeugnissen sowie der Verarbeitung dieser Erzeugnisse.
Eine Förderung wird nur für Vorhaben gewährt, die mit dem deutschen Programm für den EMFAF 2021-2027 im Einklang stehen.
Sie erhalten die Förderung für
- Investitionen in die Verarbeitung von Fischerei- und Aquakulturerzeugnissen, die unter anderem zur Reduzierung des Energieverbrauchs, zur Verbesserung der Arbeitssicherheit und zur Verbesserung der Erzeugnisse, die zur Verbesserung der Rückverfolgbarkeit und Verbraucherinformation beitragen,
- die Einrichtung oder den Ausbau der Direktvermarktung von Fischerei- und Aquakulturerzeugnissen,
- die Entwicklung von Produkt-, Verfahrens- und Marketinginnovationen für Fischerei- und Aquakulturerzeugnisse,
- die kollektive Entwicklung oder Weiterentwicklung von Systemen der Rückverfolgbarkeit und Qualitätssicherung sowie
- Investitionen in die Verbesserung der Infrastruktur von Fischereihäfen, vor allem für Vorhaben, die die Arbeitssicherheit und Anlandesicherheit verbessern.
Sie erhalten die Förderung als Zuschuss.
Die Höhe des Zuschusses hängt von der Art des Vorhabens ab.