Um als Leitung oder stellvertretende Leitung einer staatlich anerkannten Prüfstelle für Messgeräte für Gas, Elektrizität, Wasser oder Wärme tätig sein zu können, müssen Sie sich öffentlich bestellen und verpflichten lassen.
Die öffentliche Bestellung als Leitung oder stellvertretende Leitung einer staatlich anerkannten Prüfstelle in Niedersachsen können Sie beim Mess- und Eichwesen Niedersachsen beantragen.
Um als Leitung oder stellvertretende Leitung öffentlich bestellt und verpflichtet zu werden, müssen Sie gewisse Voraussetzungen erfüllen. Insbesondere ist relevant, dass Sie die erforderliche Sachkunde besitzen und der Träger der Prüfstelle mit der Bewerbung als Leitung oder stellvertretende Leitung einverstanden ist.
Für die öffentliche Bestellung fallen Gebühren an.