- Sie haben die Mindeststudienzeit (2 Jahre) an einer deutschen Universität absolviert.
- An der Universität haben Sie mit Erfolg teilgenommen an:
1. einer rechtswissenschaftlichen Lehrveranstaltung, in der geschichtliche, philosophische oder soziale Grundlagen des Rechts und die Methodik seiner Anwendung exemplarisch behandelt werden
2. der universitären Zwischenprüfung
3. den Übungen für Fortgeschrittene im Bürgerlichen Recht, im Strafrecht und im Öffentlichen Recht
4. einer fremdsprachigen rechtswissenschaftlichen Veranstaltung oder einem rechtswissenschaftlich ausgerichteten Sprachkurs
5. einer Lehrveranstaltung für Wirtschafts- oder Sozialwissenschaften und
6. einer Lehrveranstaltung zur Vermittlung von Schlüsselqualifikationen (z.B. Verhandlungsmanagement, Gesprächsführung, Rhetorik, Streitschlichtung, Mediation, Vernehmungslehre und Kommunikationsfähigkeit.
- Sie haben vierwöchige Praktika absolviert bei
1. einem Amtsgericht
2. einer Verwaltungsbehörde und
3. einem Rechtsanwaltsbüro oder der Rechtsabteilung eines Wirtschaftsunternehmens, einer Gewerkschaft, eines Arbeitgeberverbandes oder einer Körperschaft wirtschaftlicher oder beruflicher Selbstverwaltung.
Sie sind zum Zeitpunkt der Antragstellung und in dem dieser Antragstellung vorausgegangenen Semester an einer Universität in Niedersachsen im Fach Rechtswissenschaften eingeschrieben.