Der Arbeitgeber hat Verantwortung für den Arbeits- und Gesundheitsschutz seiner Beschäftigten. Wirkungsvoller Arbeitsschutz ist dann möglich, wenn die potenziellen Gefährdungen am Arbeitsplatz erkannt und durch entsprechende Maßnahmen verhindert werden.
Um dieses sicherstellen zu können, ist den Arbeitgebern mit den Vorschriften zu den Bereichen des
betrieblichen,
sozialen und
medizinischen
Arbeitsschutzes ein modernes Regelwerk zur Verfügung gestellt worden.
An wen muss ich mich wenden?
Die Zuständigkeit liegt beim Staatlichen Gewerbeaufsichtsamt.