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Fahrerlaubnis: Ausstellung - Internationaler Führerschein

Zuständige Stelle(n)

Landkreis Wesermarsch - Fachdienst 36 - Straßenverkehrswesen
Poggenburger Straße 15
26919 Brake (Unterweser)
04401 927-0

Landkreis Wesermarsch - Fachdienst 36 - Straßenverkehrswesen - Führerscheinstelle
Poggenburger Straße 15
26919 Brake (Unterweser)
04401 927-214


Leistungsbeschreibung

Internationale Führerscheine werden für befristete Aufenthalte in einem Land, welches nicht zur EU gehört, benötigt. Der internationale Führerschein ist nur eine Übersetzung des nationalen EU-Führerscheines und daher auch nur in Verbindung mit diesem gültig.


Verfahrensablauf

Sie müssen den Antrag persönlich und schriftlich stellen.


An wen muss ich mich wenden?

Die Zuständigkeit liegt beim Landkreis und der kreisfreien Stadt, in dem/der Sie Ihren Wohnsitz haben..


Voraussetzungen

  • Ordentlicher Wohnsitz des Bewerbers muss in der Bundesrepublik Deutschland und im Zuständigkeitsbereich der ausstellenden Behörde sein
  • das 18. Lebensjahr vollendet sein
  • Besitz des EU-Kartenführerscheins oder einer EU-/EWR-Fahrerlaubnis

Welche Unterlagen werden benötigt?

  • Personalausweis/Reisepass mit Meldebescheinigung
  • Vorlage des Kartenführerscheines
  • ein Lichtbild (biometrisch), das den Bestimmungen der Passverordnung vom 19. Oktober 2007 (BGBl. I S. 2007, 2386) entspricht

Welche Gebühren fallen an?

Die Gebühren legt die jeweilige Behörde nach Ihrer Gebührenordnung fest.


Welche Fristen muss ich beachten?

Der internationale Führerschein ist in der Regel 3 Jahre gültig.


Rechtsgrundlage


Was sollte ich noch wissen?

Weitere Informationen erhalten Sie bei Ihrer Führerscheinbehörde.
Aktuelle Auskünfte, in welchem Land ein internationaler Führerschein benötigt wird, erhalten sie von den Automobilclubs.


Formulare