Auszug aus dem Liegenschaftsbuch beantragen (Liegenschaftsbeschreibung)
Zuständige Stelle(n)
Niedersächsisches Landesamt für Geoinformation und Landesvermessung Niedersachsen (LGLN) - Regionaldirektion Oldenburg-Cloppenburg - Katasteramt Brake
Schrabberdeich 43
26919 Brake (Unterweser)
04401 109-210
Niedersächsisches Landesamt für Geoinformation und Landesvermessung Niedersachsen (LGLN) - Regionaldirektion Oldenburg-Cloppenburg - Katasteramt Oldenburg
Stau 3
26122 Oldenburg (Oldenburg)
0441 9215-500
Leistungsbeschreibung
Als Grundstückseigentümerin oder Grundstückseigentümer benötigen Sie für zahlreiche Zwecke (Bauvorhaben, Bankkredite, Grundstücksaufteilung, Grundstücksverkauf, usw.) Auszüge, Informationen und Bescheinigungen zu Ihrem Grundstück.
Das Liegenschaftskataster enthält die Angaben für Flurstücke und Gebäude in darstellender Form (Liegenschaftskarte) und beschreibender Form (Liegenschaftsbuch).
Der Flurstücks- und Eigentumsnachweis beinhaltet alle beschreibenden Elemente des Flurstücks einschließlich Eigentumsangaben und Eigentumsverhältnisse.
Daneben gibt es weitere Varianten der Beschreibungen:
- Flurstücksnachweis (enthält alle Angaben zum Flurstück und die Buchungsstelle im Grundbuch, aber keine Eigentumsangaben; dieser Auszug kann ohne berechtigtes Interesse an jedermann abgegeben werden),
- Flurstücksnachweis mit Bodenschätzung (enthält zusätzlich die beschreibenden Angaben der Bodenschätzung bei landwirtschaftlichen Flächen),
- Flurstücks- und Eigentumsnachweis mit Bodenschätzung (enthält neben den Eigentumsangaben auch die beschreibenden Angaben der Bodenschätzung bei landwirtschaftlichen Flächen),
- Grundstücksnachweis (enthält alle Flurstücke eines Grundbuchblattes bei gleicher laufender Nummer mit Eigentumsangaben),
- Bestandsnachweis (umfasst alle Flurstücke eines Grundbuchblattes mit verschiedenen laufenden Nummern und mit Eigentumsangaben).
Verfahrensablauf
Der Flurstücks- und Eigentümernachweis kann |
- eigenständig über den Onlineantrag, |
- schriftlich oder |
- per E-Mail |
beantragt werden. |
Zur Bearbeitung des Antrags sind folgende Angaben unbedingt erforderlich: |
- Angaben zum beantragten Flurstück (Adresse oder Flurstückskennzeichen), |
- Angaben zur Antragstellerin oder zum Antragsteller (ggf. zum berechtigten Interesse und/ oder zur Bevollmächtigung). |
Der Auszug aus dem Liegenschaftsbuch wird postalisch übersandt oder zum Download bereitgestellt.
An wen muss ich mich wenden?
Zuständige Stelle
Die Auszüge werden bereitgestellt durch
- die Katasterämter des Landesamtes für Geoinformation und Landesvermessung Niedersachsen (LGLN),
- eine in Niedersachsen zugelassene Öffentlich bestellte Vermessungsingenieurin oder einen Öffentlich bestellten Vermessungsingenieur (ÖbVI) oder
- durch die zuständige Kommune, sofern sie an der Bereitstellung dieser Auszüge mitwirkt.
Voraussetzungen
Der Flurstücks- und Eigentumsnachweis unterliegt dem Datenschutz (personenbezogene Daten) und kann nur von einem berechtigtem Personenkreis beantragt werden (Grundstückseigentümerin/ Grundstückseigentümer, Nutzungsberechtigte, Person mit sonstigem berechtigtem Interesse).
Welche Unterlagen werden benötigt?
Im Fall, dass die antragstellende Person nicht zugleich Grundstückseigentümerin/ Grundstückseigentümer ist, sind folgende Unterlagen erforderlich:
- Nutzungsberechtigte/ Nutzungsberechtigter
- formloser, nicht formgebundener Nachweis über Nutzungsrecht (Erbbauberechtigung, Pachtung u. ä.)
- sonstiges berechtigtes Interesse
- formloser, nicht formgebundener Nachweis über berechtigtes Interesse (Kreditgebende Person, Gläubigerin/Gläubiger, u. ä.)
- Bevollmächtigte/ Bevollmächtigter von o.g. Personenkreis
- formloser, nicht formgebundener Nachweis über Bevollmächtigung
Welche Gebühren fallen an?
Kostenhöhe: 11,90 € |
Vorkasse: Nein |
Bezeichnung der Kosten: Gebühr |
Zahlungsweise: Rechnung |
Gegebenenfalls zusätzlich: giropay |
Bemerkung:
Ein amtlicher Auszug aus dem Liegenschaftskataster (Liegenschaftsbuch) ist kostenpflichtig. Die Gebühr richtet sich nach der Kostenordnung für das amtliche Vermessungswesen (KOVerm). Diese Kostenordnung ist verbindlich für die Katasterämter des Landesamtes für Geoinformation und Landesvermessung Niedersachsen (LGLN) und für die Öffentlich bestellten Vermessungsingenieurinnen und öffentlich bestellten Vermessungsingenieure.
Welche Fristen muss ich beachten?
Keine
Bearbeitungsdauer
Dauer: 3 Werktage |
Bemerkung: |
Es handelt sich um eine ungefähre Zeitangabe |
Rechtsgrundlage
- Grundbuchordnung (GBO)
- Niedersächsisches Gesetz über das amtliche Vermessungswesen (NVermG)
- Kostenordnung für das amtliche Vermessungswesen (KOVerm)
Anträge / Formulare
Formulare vorhanden: Ja |
Schriftform erforderlich: Ja |
Formlose Antragsstellung möglich: Nein |
Persönliches Erscheinen nötig: Nein |
Unterschrift: nicht erforderlich |
Authentifizierung nötig, wegen Gebührenübernahme (nicht bei Antrag per E-Mail) |
Online-Dienste vorhanden: Ja |
Onlinebeantragung: Antrag zur Bereitstellung einer Liegenschaftsbeschreibung |
Was sollte ich noch wissen?
Fachlich freigegeben durch
Landesamt für Geoinformation und Landesvermessung Niedersachsen (LGLN)