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Auszug aus dem Liegenschaftsbuch beantragen (Liegenschaftsbeschreibung)

Zuständige Stelle(n)

Niedersächsisches Landesamt für Geoinformation und Landesvermessung Niedersachsen (LGLN) - Regionaldirektion Oldenburg-Cloppenburg - Katasteramt Brake
Schrabberdeich 43
26919 Brake (Unterweser)
04401 109-210

Niedersächsisches Landesamt für Geoinformation und Landesvermessung Niedersachsen (LGLN) - Regionaldirektion Oldenburg-Cloppenburg - Katasteramt Oldenburg
Stau 3
26122 Oldenburg (Oldenburg)
0441 9215-500


Leistungsbeschreibung

Als Grundstückseigentümerin oder Grundstückseigentümer benötigen Sie für zahlreiche Zwecke (Bauvorhaben, Bankkredite, Grundstücksaufteilung, Grundstücksverkauf, usw.) Auszüge, Informationen und Bescheinigungen zu Ihrem Grundstück.

Das Liegenschaftskataster enthält die Angaben für Flurstücke und Gebäude in darstellender Form (Liegenschaftskarte) und beschreibender Form (Liegenschaftsbuch).

Der Flurstücks- und Eigentumsnachweis beinhaltet alle beschreibenden Elemente des Flurstücks einschließlich Eigentumsangaben und Eigentumsverhältnisse.

Daneben gibt es weitere Varianten der Beschreibungen:

  • Flurstücksnachweis (enthält alle Angaben zum Flurstück und die Buchungsstelle im Grundbuch, aber keine Eigentumsangaben; dieser Auszug kann ohne berechtigtes Interesse an jedermann abgegeben werden),
  • Flurstücksnachweis mit Bodenschätzung (enthält zusätzlich die beschreibenden Angaben der Bodenschätzung bei landwirtschaftlichen Flächen),
  • Flurstücks- und Eigentumsnachweis mit Bodenschätzung (enthält neben den Eigentumsangaben auch die beschreibenden Angaben der Bodenschätzung bei landwirtschaftlichen Flächen),
  • Grundstücksnachweis (enthält alle Flurstücke eines Grundbuchblattes bei gleicher laufender Nummer mit Eigentumsangaben),
  • Bestandsnachweis (umfasst alle Flurstücke eines Grundbuchblattes mit verschiedenen laufenden Nummern und mit Eigentumsangaben).

Verfahrensablauf

Der Flurstücks- und Eigentümernachweis kann
     - eigenständig über den Onlineantrag,
     - schriftlich oder
     - per E-Mail
beantragt werden.
 
Zur Bearbeitung des Antrags sind folgende Angaben unbedingt erforderlich:
     - Angaben zum beantragten Flurstück (Adresse oder Flurstückskennzeichen),
     - Angaben zur Antragstellerin oder zum Antragsteller (ggf. zum berechtigten Interesse und/ oder zur Bevollmächtigung).

Der Auszug aus dem Liegenschaftsbuch wird postalisch übersandt oder zum Download bereitgestellt.


An wen muss ich mich wenden?


Zuständige Stelle

Die Auszüge werden bereitgestellt durch

  • die Katasterämter des Landesamtes für Geoinformation und Landesvermessung Niedersachsen (LGLN),
  • eine in Niedersachsen zugelassene Öffentlich bestellte Vermessungsingenieurin oder einen Öffentlich bestellten Vermessungsingenieur (ÖbVI) oder
  • durch die zuständige Kommune, sofern sie an der Bereitstellung dieser Auszüge mitwirkt.

Voraussetzungen

Der Flurstücks- und Eigentumsnachweis unterliegt dem Datenschutz (personenbezogene Daten) und kann nur von einem berechtigtem Personenkreis beantragt werden (Grundstückseigentümerin/ Grundstückseigentümer, Nutzungsberechtigte, Person mit sonstigem berechtigtem Interesse).


Welche Unterlagen werden benötigt?

Im Fall, dass die antragstellende Person nicht zugleich Grundstückseigentümerin/ Grundstückseigentümer ist, sind folgende Unterlagen erforderlich:

  • Nutzungsberechtigte/ Nutzungsberechtigter
  • formloser, nicht formgebundener Nachweis über Nutzungsrecht (Erbbauberechtigung, Pachtung u. ä.)
  •  sonstiges berechtigtes Interesse
  • formloser, nicht formgebundener Nachweis über berechtigtes Interesse (Kreditgebende Person, Gläubigerin/Gläubiger, u. ä.)
  • Bevollmächtigte/ Bevollmächtigter von o.g. Personenkreis
  • formloser, nicht formgebundener Nachweis über Bevollmächtigung

Welche Gebühren fallen an?

Kostenhöhe: 11,90 €

Vorkasse: Nein
Bezeichnung der Kosten: Gebühr
Zahlungsweise: Rechnung
Gegebenenfalls zusätzlich: giropay

Bemerkung:    

Ein amtlicher Auszug aus dem Liegenschaftskataster (Liegenschaftsbuch) ist kostenpflichtig. Die Gebühr richtet sich nach der Kostenordnung für das amtliche Vermessungswesen (KOVerm). Diese Kostenordnung ist verbindlich für die Katasterämter des Landesamtes für Geoinformation und Landesvermessung Niedersachsen (LGLN) und für die Öffentlich bestellten Vermessungsingenieurinnen und öffentlich bestellten Vermessungsingenieure.


Welche Fristen muss ich beachten?

Keine


Bearbeitungsdauer

Dauer: 3 Werktage

Bemerkung:
Es handelt sich um eine ungefähre Zeitangabe

Rechtsgrundlage


Anträge / Formulare

Formulare vorhanden: Ja

Schriftform erforderlich: Ja
Formlose Antragsstellung möglich: Nein
Persönliches Erscheinen nötig: Nein
Unterschrift: nicht erforderlich
Authentifizierung nötig, wegen Gebührenübernahme (nicht bei Antrag per E-Mail)

Online-Dienste vorhanden: Ja


Was sollte ich noch wissen?


Fachlich freigegeben durch

Landesamt für Geoinformation und Landesvermessung Niedersachsen (LGLN)


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