Die Leistungen der Eingliederungshilfe sollen eine umfassende Teilhabe von Menschen mit wesentlichen Behinderungen in allen Bereichen des gesellschaftlichen Lebens ermöglichen.
Die Leistungen der Eingliederungshilfe werden in 4 Leistungsgruppen eingeteilt:
- Leistungen zur medizinischen Rehabilitation
- Leistungen zur Teilhabe an Bildung
- Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben
- Leistungen zur Sozialen Teilhabe
Die Leistungen können Sie unter anderem dabei unterstützen, die Aufgaben des täglichen Lebens zu bewältigen. Dazu gehören zum Beispiel:
- Wohnen
- Finanzen
- Haushaltsführung
- Freizeitgestaltung
- Förderung privater Kontakte und Hobbies
- Ämtergänge (Vorbereitung und Unterstützung), sofern nicht Aufgabe einer gesetzlichen Betreuerin oder eines gesetzlichen Betreuers
- Mobilität
- Elternschaft
- Unterstützung in der Schule, Hochschule oder für die Weiterbildung im Beruf
- Unterstützung in der Kindertagesstätte
- Hilfsmittel
- Förderung der Verständigung
- Arbeit
Die Leistungen sind individuell ausgestaltet.
Sie erhalten Leistungen der Eingliederungshilfe, sofern Sie die erforderliche Leistung nicht von anderen Sozialleistungs- oder Rehabilitationsträgern, zum Beispiel der Krankenkasse, dem Rentenversicherungsträger, der Agentur für Arbeit, dem Unfallversicherungsträger, erhalten.
Die Kosten für die Leistungen übernimmt der zuständige Träger der Eingliederungshilfe. Die Bundesländer legen fest, wer Träger der Eingliederungshilfe ist.
Bei den Leistungen der Eingliederungshilfe müssen Sie grundsätzlich einen Beitrag aus Ihrem Einkommen sowie aus Ihrem Vermögen, sofern es eine festgesetzte Grenze überschreitet, zahlen. Relevant ist dabei das Einkommen und Vermögen des leistungsbeziehenden Menschen mit Behinderungen sowie bei minderjährigen Leistungsberechtigten der Eltern. Einige Leistungen sind beteiligungsfrei, zum Beispiel heilpädagogische Leistungen, Hilfen zur Schulbildung und Leistungen zur Sozialen Teilhabe für noch nicht eingeschulte leistungsberechtigte Personen.