Sie erhalten einen entsprechenden Gebührenbescheid. Es fallen unterschiedliche Gebühren an:
- Eine Erlaubniserteilung kostet Sie gemäß der Niedersächsischen Gebührenordnung immer 53,00 Euro.
- Bescheinigungen zur Vorlage im Ausland oder Ersatzerlaubnisse werden nach dem tatsächlichen Aufwand abgerechnet. Sie müssen mit Kosten zwischen 53,00 und 100,00 Euro rechnen.
- Haben Sie Ihre Aus- oder Weiterbildung im Ausland absolviert fallen zusätzliche Gebühren für die Gleichwertigkeitsprüfung (Feststellungsbescheid) an. Die Höhe der Gebühr für einen Feststellungsbescheid richtet sich immer nach dem tatsächlichen Arbeitsaufwand. Bei einer Feststellung einer automatischen "EU-Gleichwertigkeit" nach den Vorgaben des Pflegeberufegesetzes oder Hebammengesetzes müssen Sie mit Kosten von ca. 60,- Euro rechnen. Nur für den Bereich der Pflege: Bei einer freiwilligen Verzichtserklärung betragen die Kosten für einen Feststellungsbescheid ca. 100,- Euro. In allen anderen Verfahren müssen Sie mit Kosten in Höhe von ca. 200,- Euro rechnen. Damit Ihre Ausbildung inhaltlich bewertet werden kann, können externe fachliche Gutachten erforderlich sein. Die zentrale Gutachtenstelle in Bonn erhebt derzeit pro Gutachten eine Gebühr in Höhe von 515,- Euro. Diese Kosten werden durch uns verauslagt, müssen von Ihnen aber – zusätzlich zu den Gebühren des Feststellungsbescheides – erstattet werden.
Bitte beachten Sie, dass Bearbeitungsgebühren auch bei einer Ablehnung oder Zurückziehung des Antrages ganz oder teilweise anfallen können. Haben Sie Ihren Wohnsitz außerhalb Deutschlands und existiert auch keine Rechnungsadresse in Deutschland, müssen Sie damit rechnen, dass die Auslagen für erforderliche Gutachten sowie die ungefähren Kosten des Verfahrens durch Sie im Voraus zu entrichten sind und eine Antragsbearbeitung erst nach Zahlungseingang erfolgen wird. Kosten für Übersetzungen, Ausgleichsmaßnahmen etc. sind ebenfalls durch Sie zu tragen, können von uns aber nicht beziffert werden.