Schulausflüge, Klassenfahrten und vergleichbare Fahrten von Kindertageseinrichtungen: Erstattung - von Kosten
Zuständige Stelle(n)
Kindertagesstätten und Schulverwaltung
Am Breithof 6
27804 Berne
04406 941149
Landkreis Wesermarsch - Fachdienst 40 - Schulen, Kultur & Sport
Hinter der Rönnel 11
26919 Brake (Unterweser)
04401 927-0
Leistungsbeschreibung
Wenn für die Schulklasse, die Ihr Kind besucht, ein Schulausflug oder eine mehrtägige Klassenfahrt ansteht, kommt in der Regel auf Sie als Eltern eine Kostenbeteiligung zu. Entsprechendes gilt für vergleichbare Maßnahmen für Kinder, die eine Kindertageseinrichtung besuchen. Nicht jede Familie ist immer in der Lage, diese Kosten zu tragen.
An wen muss ich mich wenden?
Voraussetzungen
- eine Hilfebedürftigkeit im Sinne des Sozialgesetzbuches Zweites Buch (SGB II) - Erstatten von Kosten nach SGB II
- eine Hilfebedürftigkeit im Sinne des Sozialgesetzbuches Zwölftes Buch (SGB XII) - Erstatten von Kosten nach SGB XII
- eine einmalige Leistung nach dem Bundeskindergeldgesetz (BKGG) - Erstatten von Kosten nach Bundeskindergeldgesetz
- Sozialgesetzbuch – Zweites Buch (SGB II)
- Sozialgesetzbuch – Zwölftes Buch (SGB XII)
- Bundeskindergeldgesetz (BKGG)
Welche Unterlagen werden benötigt?
Es werden ggf. Unterlagen benötigt. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Welche Gebühren fallen an?
Es fallen keine Gebühren an.
Welche Fristen muss ich beachten?
Es müssen keine Fristen beachtet werden.
Rechtsgrundlage
- § 19 Abs. 2 i.V m. § 28 Abs. 2 Sozialgesetzbuch – Zweites Buch (SGB II)
- § 19 Abs. 1 i.V m. § 34 Abs. 2 Sozialgesetzbuch – Zwölftes Buch (SGB XII)
- § 6b Bundeskindergeldgesetz (BKGG)
Fachlich freigegeben durch
Niedersächsisches Ministerium für Soziales, Gesundheit und Gleichstellung