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Parkausweis für Schwerbehinderte: Ausstellung

Zuständige Stelle(n)

Landkreis Wesermarsch - Fachdienst 36 - Straßenverkehrswesen
Poggenburger Straße 15
26919 Brake (Unterweser)
04401 927-0


Leistungsbeschreibung

Sie wohnen in Niedersachsen und benötigen einen Parkausweis für Schwerbehinderte?

Schwerbehinderte mit außergewöhnlicher Gehbehinderung (Merkzeichen "aG") oder Blinde (Merkzeichen "Bl") können einen Parkausweis beantragen. Die Feststellung der Voraussetzungen für die Zuerkennung des Merkzeichens "aG" erfolgt durch das Niedersächsisches Landesamt für Soziales, Jugend und Familie bzw. dessen Außenstellen.

Die Ausstellung des Parkausweis für Schwerbehinderte ist bei der zuständigen Stelle zu beantragen.

Spezielle Hinweise für Landkreis Wesermarsch:

Parkausweis für Schwerbehinderte (Blauer Parkausweis)

Was müssen Sie vorlegen?

  • Ihren Schwerbehindertenausweis (oder Kopie davon) oder
  • eine Bescheinigung des Nieders. Landesamt für Soziales, Jugend und Familie über die Zuerkennung des erforderlichen Merkzeichens
  • ein aktuelles Lichtbild

Parkerleichterung (orangefarbener Parkausweis)

Schwerbehinderte mit nachfolgenden Voraussetzungen können den orangefarbenen Parkausweis erhalten.

  • Sie sind schwerbehindert mit den Merkzeichen G und B und einem Grad der Behinderung (GdB) von wenigstens 80 allein für Funktionsstörungen an den unteren Gliedmaßen (und der Lendenwirbelsäule, soweit sich diese auf das Gehvermögen auswirken).
  • Sie sind schwerbehindert mit den Merkzeichen G und B und einem GdB von wenigstens 70 allein für Funktionsstörungen an den unteren Gliedmaßen (und der Lendenwirbelsäule, soweit sich diese auf das Gehvermögen auswirken) und gleichzeitig einem GdB von wenigstens 50 für Funktionsstörungen des Herzens oder der Atmungsorgane.
  • Sie sind an Morbus Crohn oder Colitis ulcerosa erkrankt und der hierfür festgestellte GdB beträgt wenigstens 60.
  • Sie haben einen künstlichen Darmausgang und zugleich eine künstliche Harnableitung und der hierfür festgestellte GdB beträgt wenigstens 70.

Ausstellung der Parkerleichterung
Was müssen Sie vorlegen?

  • Ihren Schwerbehindertenausweis (oder Kopie davon) oder
  • eine Bescheinigung des Nieders. Landesamt für Soziales, Jugend und Familie über die Zuerkennung des erforderlichen Merkzeichens

An wen muss ich mich wenden?

Die Zuständigkeit liegt beim Landkreis, der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt. 

Spezielle Hinweise für Landkreis Wesermarsch:

Hinweis

Die Verkehrsbehörde des Landkreises Wesermarsch stellt die Parkausweise für die Gemeinden im Landkreis Wesermarsch und für die Stadt Elsfleth aus.
Sollten Sie in der Stadt Nordenham oder Stadt Brake wohnen, wenden Sie sich bitte an diese. Sie stellen die Parkausweise für Ihre Einwohner selber aus.

Die Parkerleichterung wird für 5 Jahre ausgestellt, auch wenn ihr Schwerbehindertenausweis unbefristet gültig ist. Nach Ablauf der 5 Jahre wird
eine neue Parkerleichterung ausgestellt, sofern Ihr Schwerbehindertenausweis noch gültig ist, und dies von Ihnen bei der Verkehrsbehörde beantragt wird.


Welche Unterlagen werden benötigt?

  • eine Kopie Ihres gültigen Schwerbehindertenausweises oder
  • den Bescheid des Niedersächsischen Landesamtes für Soziales, Jugend und Familie sowie
  • ein aktuelles Lichtbild  

Welche Gebühren fallen an?

Es fallen Gebühren an. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

Spezielle Hinweise für Landkreis Wesermarsch:

Die Ausstellung eines Parkausweises ist gebührenfrei.


Welche Fristen muss ich beachten?

Der Parkausweis wird in der Regel sofort erstellt oder zeitnah zugesandt.


Voraussetzungen

Spezielle Hinweise für Landkreis Wesermarsch:

Für die Feststellung der Voraussetzungen für die Zuerkennung des Merkzeichens „aG“ oder „Bl“ wenden Sie sich bitte an das Nieders. Landesamt für Soziales, Jugend und Familie in Oldenburg.


Rechtsgrundlage


Anträge / Formulare

Die Antragstellung kann persönlich oder schriftlich erfolgen.


Was sollte ich noch wissen?

Sofern Sie bereits einen Parkausweis für Behinderte besitzen bzw. besessen haben, teilen Sie bitte die Nummer des Parkausweises mit.


Fachlich freigegeben durch

Niedersächsisches Landesamt für Soziales, Jugend und Familie