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Tierveranstaltung-Genehmigung

Zuständige Stelle(n)

Niedersächsisches Landesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (LAVES)
Röverskamp 5
26203 Wardenburg
0441 570 26-0

Regionalstelle Brake
Poggenburger Str. 15
26919 Brake (Unterweser)
04401 927-327

Zweckverband Veterinäramt JadeWeser
Olympiastraße 1
26419 Schortens
04421 7788-0


Leistungsbeschreibung

Alle Tierausstellungen und Tierveranstaltungen müssen mindestens vier Wochen vor Beginn gemeldet werden.

Regionale Veranstaltungen können vom Veterinäramt, überregionale Veranstaltungen vom LAVES nach dem Tierseuchenrecht mit Auflagen verbunden, beschränkt oder - wenn es die Seuchelage erfordert - verboten werden.


Gewerbliche Ausstellungen wie Börsen u. ä. benötigen zusätzlich eine tierschutzrechtliche Genehmigung.


An wen muss ich mich wenden?


Welche Unterlagen werden benötigt?

Erforderliche Angaben:
  • Nennung des Veranstalters
  • Angabe des Veranstaltungsdatums und -ortes
  • Angaben zu den Tieren und Tierarten

Welche Fristen muss ich beachten?

mindestens vier Wochen vor Beginn anmelden