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Unterhaltsheranziehung

Zuständige Stelle(n)

Landkreis Wesermarsch - Fachdienst 50 - Soziales
Poggenburger Straße 15
26919 Brake (Unterweser)
04401 927-0

Landkreis Wesermarsch - Fachdienst 51 - Jugend
Poggenburger Straße 15
26919 Brake (Unterweser)
04401 927-0


Leistungsbeschreibung

Leistungsberechtigte Personen nach dem Sozialgesetzbuch Zwölftes Buch (SGB XII) haben in der Regel auch Verwandte oder Angehörige, die unterhaltsverpflichtet sind. Die Unterhaltspflichtigen werden unter bestimmten Voraussetzungen von der zuständigen Stelle zu Unterhaltszahlungen herangezogen.

Für weitere Informationen steht Ihnen das für Sie zuständige Sozialamt zur Verfügung.


An wen muss ich mich wenden?

Die Zuständigkeit liegt beim Landkreis und der kreisfreien Stadt, in dem/der Sie Ihren Wohnsitz haben.


Welche Unterlagen werden benötigt?

Es werden ggf. Unterlagen benötigt. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.


Welche Gebühren fallen an?

Es fallen ggf. Gebühren an. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.


Welche Fristen muss ich beachten?

Es müssen ggf. Fristen beachtet werden. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.


Rechtsgrundlage


Fachlich freigegeben durch

Niedersächsisches Ministerium für Soziales, Gesundheit und Gleichstellung