Die Berufsausbildung in Deutschland erfolgt überwiegend im Dualen System. Dieser Begriff bedeutet Ausbildung in einem Betrieb der Wirtschaft, in der Verwaltung oder in Praxen eines freien Berufs einerseits und in der Berufsschule andererseits, also an zwei Lernorten.
Bei der Schulischen Berufsausbildung (Vollzeitschulform) erfolgt sowohl die praktische als auch die theoretische Ausbildung in der Berufsschule.
Grundlage für die betriebliche Ausbildung im Dualen System ist das Berufsbildungsgesetz (BBiG) und für die Ausbildung in einem Handwerksberuf die Gesetz zur Ordnung des Handwers (HwO). Beide Gesetze regeln unter anderem die Rechte und Pflichten der Ausbildungsbetriebe und der Auszubildenden, den Berufsausbildungsvertrag, der in jedem Fall die individuelle Rechtsgrundlage eines Ausbildungsverhältnisses sein muss, das System der anerkannten Ausbildungsberufe sowie die Aufgaben der zuständigen Stellen, d.h. in der Regel der Industrie- und Handelskammern, Handwerkskammern usw.
Die Rechtsgrundlage des zweiten Lernortes, der Berufsschule, ist das Niedersächsische Schulgesetz (NSchulG). Die hier wichtigste Bestimmung ist die Berufsschulpflicht: Auszubildende müssen die Berufsschule besuchen, unabhängig davon, ob sie die allgemeine 12-jährige Schulpflicht bereits erfüllt haben oder nicht.
Diese Verpflichtung beruht darauf, dass die betrieblichen Ausbildungsinhalte und die berufsschulischen Lehrpläne aufeinander abgestimmt sind, sodass der Verzicht auf den Berufsschulbesuch die Gesamtausbildung lückenhaft werden ließe. Überdies bestimmt das Berufsbildungsgesetz, dass auch der berufsbezogene Lehrstoff der Berufsschule Gegenstand der Abschlussprüfung sein muss. Die Berufsschule hat somit ihren festen Platz im Dualen System der beruflichen Bildung.
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