Menschen, die sich in Niedersachsen besonders verdient machen, kann eine Niedersächsische Auszeichnung verliehen werden. Voraussetzung ist eine selbstständige, auszeichnungswürdige Leistung für das allgemeine Wohl, die mit großem persönlichem Einsatz und unter Zurückstellung eigener Interessen über längere Zeit ausgeübt wird.
Ehrenamtlich tätigen Personen, die sich unter persönlichem Einsatz vorbildlich in den Dienst ihrer Mitmenschen gestellt haben, kann die Niedersächsische Verdienstmedaille für vorbildliche Verdienste um den Nächsten verliehen werden.
Mit dem Niedersächsischen Verdienstorden werden Verdienste mit besonderem landespolitischem Gewicht gewürdigt. Hierzu zählen insbesondere regional bedeutsames oder strukturförderndes Engagement sowie Verdienste um die Kultur- und Heimatpflege. Der Verdienstorden wird in den Ordensstufen "Verdienstkreuz am Bande", "Verdienstkreuz 1. Klasse" und "Großes Verdienstkreuz" verliehen.
Die Niedersächsische Landesmedaille wird als höchste Auszeichnung an Persönlichkeiten verliehen, die sich durch außergewöhnliche Leistungen um das Land Niedersachsen verdient gemacht haben.
Anderweitige Ehrungen
erfolgen in Niedersachsen u. a. durch die Verleihung der Niedersächsischen Sportmedaille, der Medaille für Rettung von Menschen aus Lebensgefahr, des Ehrenzeichens für Verdienste im Feuerlöschwesen und von Fahnenbändern. Ebenso erfolgt eine Ehrung bei Ehe- und Altersjubiläen.
Zuständig ist für diese Ehrungen das Niedersächsische Ministerium für Inneres und Sport.