Studienbeiträge in Niedersachsen: Erhebung
Zuständige Stelle(n)
Dezernat 3 - Akademische Angelegenheiten
Ricklinger Stadtweg 120
30459 Hannover
+49 511 9296-8888
HAWK Hochschule für angewandte Wissenschaft und Kunst Hildesheim/Holzminden/Göttingen
Hohnsen 4
31134 Hildesheim
05121 8810
Hochschule Emden/Leer
Constantiaplatz 4
26723 Emden
04921 8070
Hochschule Emden/Leer (Campus Leer)
Bergmannstr. 36
26789 Leer (Ostfriesland)
0491 928170
Hochschule für Bildende Künste Braunschweig
Johannes-Selenka-Platz 1
38118 Braunschweig
0531 3919122
Hochschule für Musik, Theater und Medien Hannover - Immatrikulationsamt
Neues Haus 1
30175 Hannover
+49 511 3100-7224
Hochschule Osnabrück
Albrechtstr. 30
49076 Osnabrück
0541 9690
Jade Hochschule (Standort Elsfleth)
Weserstraße 52
26931 Wehrder
04404 92880
Jade Hochschule (Standort Oldenburg)
Ofener Straße 16/19
26121 Oldenburg (Oldenburg)
0441 77080
Jade Hochschule (Standort Wilhelmshaven)
Friedrich-Paffrath-Straße 101
26389 Wilhelmshaven
04421 9850
Leibniz Universität Hannover
Welfengarten 1
30167 Hannover
0511 762-0
Leuphana Universität Lüneburg
Universitätsallee 1
21335 Lüneburg
04131 6770
Medizinische Hochschule Hannover
Carl-Neuberg-Straße 1
30625 Hannover
0511 532-0
Ostfalia Hochschule für angewandte Wissenschaften
Salzdahlumer Str. 46/48
38302 Wolfenbüttel
05331 939-77770
Stiftung Tierärztliche Hochschule Hannover
Bünteweg 2
30559 Hannover
0511 95360
Technische Universität Clausthal - Studierendensekretariat
Adolph-Roemer-Straße 2A
38678 Berg- und Universitätsstadt Clausthal-Zellerfeld
+49 5323 72-2218
Universität Göttingen
Wilhelmsplatz 1
37073 Göttingen
0551 390
Universität Göttingen (Universitätsmedizin)
Robert-Koch-Straße 40
37075 Göttingen
0551 390
Universität Hildesheim
Universitätsplatz 1
31141 Hildesheim
05121 8830
Universität Oldenburg
Ammerländer Heerstraße 114-118
26129 Oldenburg (Oldenburg)
0441 798-0
Universität Osnabrück
Neuer Graben 29
49074 Osnabrück
0541 969-0
Leistungsbeschreibung
Ab dem Wintersemester 2014/2015 erhebt das Land Niedersachsen keine Studiengebühren mehr. Damit leistet Niedersachsen einen wesentlichen Beitrag für mehr Chancengleichheit beim Hochschulzugang. Finanzielle Zugangshürden werden abgebaut, um mehr jungen Menschen ein Studium zu ermöglichen.
Das Land wird den Hochschulen die wegfallenden Studiengebühren zu 100 Prozent ersetzen. Diese Mittel dürfen ausschließlich dafür verwendet werden, um die Qualität der Lehre und der Studienbedingungen an den niedersächsischen Hochschulen weiter zu verbessern. Das Land passt die Mittel dynamisch an die Zahl der Studierenden an.
An wen muss ich mich wenden?
Die Zuständigkeit liegt bei der jeweiligen Hochschule.
Welche Unterlagen werden benötigt?
Es werden keine Unterlagen benötigt.
Welche Gebühren fallen an?
Es fallen keine Gebühren an.
Welche Fristen muss ich beachten?
Es müssen keine Fristen beachtet werden.
Rechtsgrundlage
Was sollte ich noch wissen?
Neu ist, dass die Studierenden verbindlich mitbestimmen können, wie das Geld an ihrer Hochschule eingesetzt wird. Eine entsprechende Änderung wird in das Niedersächsische Hochschulgesetz (NHG) aufgenommen.
Zeitgleich mit der Abschaffung der Studiengebühren verbessert Niedersachsen die Bedingungen für Langzeitstudierende. Überschreiten Studierende die Regelstudienzeit, müssen sie künftig erst nach sechs Semestern Langzeitstudiengebühren bezahlen, und nicht wie bisher schon nach 4 Semestern.
Auch werden die Erziehung von Kindern, die Pflege von nahen Angehörigen und hochschulpolitische Tätigkeit berücksichtigt. Die Gebühren werden zudem deutlich gesenkt. Die Änderungen sollen dazu beitragen, die Studienerfolgsquote zu erhöhen.
Fachlich freigegeben durch
Niedersächsisches Ministerium für Wissenschaft und Kultur