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Heimaufsicht über Heime für Volljährige behinderte Menschen

Zuständige Stelle(n)

Niedersächsisches Landesamt für Soziales, Jugend und Familie

31108 Hildesheim
05121 304-0


Leistungsbeschreibung

Sie haben Fragen hinsichtlich der Betreuung volljähriger behinderter Menschen in Heimen der Eingliederungshilfe?
Im Rahmen der Heimaufsicht führt das Landesamt für Soziales, Jugend und Familie neben den Prüfungs- und Kontrollaufgaben eine umfassende Beratung bezüglich der Rechte und Pflichten für Bewohner(innen), Bewohnervertretungen, Bewohnerfürsprecher und Betreiber der Heime durch. Außerdem können sich Personen und Betreiber, die die Schaffung von Heimen anstreben oder die derartige Heime betreiben, bei der Planung und dem Betrieb der Heime beraten lassen.

Spezielle Hinweise für Landkreis Wesermarsch:

Die Heimaufsichtsbehörde des Landkreises Wesermarsch überwacht die Heime durch wiederkehrende oder anlassbezogene Prüfungen, ob die gesetzlichen und vertraglichen Anforderungen an den Heimbetrieb erfüllt sind. Damit soll sichergestellt werden, dass alle Heime ihre Aufgaben und Verpflichtungen gegenüber den HeimbewohnerInnen wahrnehmen, eine sach- und ordnungsgemäße Versorgung und Pflege erfolgt und den Rechten und Interessen der BewohnerInnen Rechnung getragen wird.

Die Heimaufsicht ist somit zuständig für

  • die regelmäßige Überprüfung der Heime

  • den Schutz der Interessen und Bedürfnisse der HeimbewohnerInnen vor Beeinträchtigungen

  • die Beratung in Heimangelegenheiten für BewohnerInnen, Angehörige und Betreiber


An wen muss ich mich wenden?

Die Zuständigkeit liegt beim Landesamt für Soziales, Jugend und Familie.

Spezielle Hinweise für Landkreis Wesermarsch:

Bitte wenden Sie sich an die zuständige Ansprechpartner_in der Heimaufsicht des Landkreises Wesermarsch:

Frau Antje Schwarz
Fachdienst 53 - Gesundheit
Telefon  04401 927-535

E-Mail: antje.schwarz@lkbra.de


Welche Gebühren fallen an?

keine

Spezielle Hinweise für Landkreis Wesermarsch:

Eine Beratung durch die Heimaufsicht erfolgt grundsätzlich kostenlos.

In Einzelfällen richtet sich die anfallende Gebühr nach den Vorgaben der Allgemeinen Gebührenordnung (AllGO).


Rechtsgrundlage

Spezielle Hinweise für Landkreis Wesermarsch:
  • Heimgesetz (HeimG)

  • Niedersächsisches Heimgesetz (NHeimG),

  • Verordnung über die Mitwirkung der Heimbewohnerinnen und Heimbewohner in Angelegenheiten des Heimbetriebes (Heimmitwirkungsverordnung -HeimmitwV-),

  • Verordnung über personelle Anforderungen für Heime (Heimpersonalverordnung -HeimPersV-),

  • Verordnung über die Pflichten der Träger von Altenheimen, Altenwohnheimen und Pflegeheimen für Volljährige im Falle der Entgegennahme von Leistungen zum Zwecke der Unterbringung eines Bewohners oder Bewerbers (HeimsicherungV),

  • Verordnung über bauliche Mindestanforderungen für Altenheime, Altenwohnheime und Pflegeheime für Volljährige (Heimmindestbauverordnung -HeimMindBauV-).


Zuständige Stelle

Spezielle Hinweise für Landkreis Wesermarsch:

Die Heimaufsichtsbehörde sitzt in der

Außenstelle des Landkreises Wesermarsch
Fachdienst 53 - Gesundheit

Rönnelstraße 10,
26919 Brake.
 

Die Öffnungszeiten sind dieselben.


Was sollte ich noch wissen?

Ausführliche Informationen zur Heimaufsicht finden Sie auf den Internetseiten des Landesamtes für Soziales, Jugend und Familie.
Dort stehen auch diverse Merkblätter als Download zur Verfügung.

Spezielle Hinweise für Landkreis Wesermarsch:

Die Heimaufsichtsbehörde hat sowohl einen Beratungs-, als auch einen Prüfauftrag. Wenn Sie daher Fragen haben, lassen Sie sich gerne beraten.


Welche Unterlagen werden benötigt?

Spezielle Hinweise für Landkreis Wesermarsch:

Da die benötigten Unterlagen einzelfallabhängig sind, kann dies vorab telefonisch oder per E-Mail erfragt werden.


Fachlich freigegeben durch

Niedersächsisches Landesamt für Soziales, Jugend und Familie


Welche Fristen muss ich beachten?

Spezielle Hinweise für Landkreis Wesermarsch:

Da im Heimrecht je nach Anlass unterschiedliche Fristen gelten, können diese gerne im Rahmen eines Beratungsgespräches erfragt werden.