Wer in Niedersachsen Pflanzenschutzmittel für Andere – außer gelegentlicher Nachbarschaftshilfe – anwendet, muss dies beim Pflanzenschutzamt der LWK Niedersachsen als zuständige Behörde vor Aufnahme der Tätigkeit anzeigen, d. h. sich registrieren lassen.
Es ist erforderlich, folgende Angaben zu machen:
- Angaben zum Betrieb, der Pflanzenschutzmittel für Andere anwendet
- Angaben zu verantwortlichen Personen des Betriebes
- Namen und Anschriften der sachkundigen Person(en) im Betrieb, die Pflanzenschutzmittel für Andere anwenden
- Angaben zur Art des Betriebes und der beabsichtigten Tätigkeit
Nach erfolgter Anzeige erhalten Sie eine schriftliche Bestätigung der Anzeige und Registrierung.