Mit der Bestellung wird gleichzeitig die Mitgliedschaft bei der zuständigen Stelle begründet. Diese ist verpflichtend. Die Hauptaufgaben der zuständigen Stelle sind unter anderem
- ihre Mitglieder beruflich zu beraten,
- bei Streitigkeiten unter Mitgliedern bzw. zwischen den Mitgliedern und ihren Auftraggebern zu vermitteln sowie
- die Erfüllung der Berufspflichten der Mitglieder zu überwachen.
Die Bestellung zur Wirtschaftsprüferin/zum Wirtschaftsprüfer muss bei der zuständigen Stelle beantragt werden. Das entsprechende Formular muss ausgefüllt zusammen mit den erforderlichen Unterlagen eingereicht werden.
Steht der Bestellung nichts im Wege, erhält die antragstellende Person einen Termin zur Vereidigung und anschließend eine Urkunde über die Zulassung ausgehändigt. Die bestellte Wirtschaftsprüferin/der bestellte Wirtschaftsprüfer wird in das Berufsregister der zuständigen Stelle eingetragen.
Wirtschaftsprüferinnen/Wirtschaftsprüfer dürfen weder bei einer Buchprüfungsgesellschaft, einer Steuerberatungsgesellschaft noch bei einer Rechtsanwaltgesellschaft angestellt sein, sondern ausschließlich als deren gesetzliche Vertreterinnen oder Vertreter fungieren.
Hinweis für Angehörige eines anderen EU-Mitgliedsstaates:
Angehörige eines anderen EU-Mitgliedstaates müssen nachweisen, dass sie über die Berechtigung zu gesetzlichen Jahresabschlussprüfungen verfügen und die Bestätigung über die bestandene Eignungsprüfung vorlegen. Die Eignungsprüfung muss vor der Prüfungskommission abgelegt werden.