Innergemeinschaftliches Verbringen bezeichnet das Verbringen zwischen den Mitgliedstaaten der Europäischen Union.
Hingegen eingeführt werden Tiere und Waren aus Drittländern. Dies sind Länder, die nicht der Europäischen Union angehören.
Unter Durchfuhr werden eingeführte Sendungen verstanden, die anschließend wieder ausgeführt werden. Damit kommen sie aus einem Drittland und gehen auch wieder in ein Drittland zurück.
Vor jedem Verbringen, Ein- oder Durchfuhr sollte genau abgeklärt werden, welche Voraussetzungen zu erfüllen sind, um ein Zurückweisen der Tiere oder Waren an der Grenzkontrollstelle zu verhindern.
Erzeugnisse und mit Lebensmitteln verwechselbare Produkte, die nicht den in Deutschland geltenden Gesetzen entsprechen, außer
- Lebensmittel, die ausschließlich für wissenschaftliche Zwecke, für Messen, Ausstellungen oder ähnliche Veranstaltungen bestimmt sind,
- Lebensmittelmuster und -proben in geringen Mengen,
dürfen nicht in das Inland verbracht werden. Deren Durchfuhr wiederum ist erlaubt, bedarf jedoch zollamtlicher Überwachung.