Die zuständige Stelle überprüft, ob alle Voraussetzungen für die Zulassung erfüllt sind.
Bei positivem Prüfungsergebnis erhält die antragstellende Person eine Einladung zur Vereidigung. Die Vereidigung findet bei der Geschäftsstelle der zuständigen Stelle in München statt. Nach der Vereidigung wird eine Zulassungsurkunde ausgestellt. Erst ab diesem Zeitpunkt darf die Berufsbezeichnung "Patentanwältin" bzw. "Patentanwalt" geführt werden.
Mit der Zulassung wird die antragstellende Person Mitglied der Patentanwaltskammer und wird nach der Vereidigung in das elektronische Verzeichnis der Patentanwältinnen und Patentanwälte eingetragen.