Verordnung über das Landschaftsschutzgebiet (LSG) „Gellener Polder und Fährbucht“


Im Rahmen der öffentlichen Auslegung des Entwurfs der Verordnung über das Landschaftsschutzgebiet (LSG) „Gellener Polder und Fährbucht“ im Gebiet der Stadt Elsfleth und der Gemeinde Berne im Landkreis Wesermarsch, in der Zeit vom 24.04.2024 bis einschließlich 31.05.2024, werden die Auslegungsunterlagen nachstehend auch digital zur Verfügung gestellt. Die Bekanntmachung der öffentlichen Auslegung erfolgte über das elektronische Amtsblatt der Gemeinde Berne Nr. 12/2024 am 16.04.2024.

 

 

 „Gellener Polder und Fährbucht“