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E-Amtsblatt Nr. 46 - Amprion: Ankündigung von Baugrunduntersuchungen


BERNER AMTSBLATT

elektronisches Amtsblatt der Gemeinde Berne

HERAUSGEBER: GEMEINDEVERWALTUNG BERNE

 

Wappen Berne

Nr. 46 November  2024

Erscheinungstag: 07.11..2024  


 Wappen Berne 

Gemeinde Berne 
Der Bürgermeister

Berne, den 11.10.2024

Bekanntmachung 

anKÜNDIGUNG VON Baugrund-Bild AMPRION
untersuchungen FÜR DIE TRASSENPLANUNG   

 

Ortsübliche Bekanntmachung im Bereich der Gemeinde Berne
Erdkabelverbindung Korridor B
 
Liebe Bürgerinnen und Bürger,

 

Amprion hat als zuständiger Übertragungsnetzbetreiber den gesetzlichen Auftrag, das Übertragungsnetz im Zuge der Energiewende

um- und auszubauen.

 

In den kommenden Jahrzehnten wird die Stromerzeugung durch erneuerbare Energien in Norddeutschland deutlich zunehmen. Der dort erzeugte Strom muss in großen Mengen dorthin gelangen, wo er benötigt wird: in die Verbrauchszentren im Westen Deutschlands. Dazu dient die Erdkabelverbindung Korridor B. Sie leistet einen zentralen Beitrag, um Deutschlands größten Ballungsraum, das Ruhrgebiet, klimafreundlich mit Strom zu versorgen. Korridor B ist eine der wichtigsten Nord-Süd-Verbindungen für die Energiewende. Sie besteht aus den Leitungsbauvorhaben Nr. 48 (Heide/West – Polsum) und Nr. 49 (Wilhelmshaven – Hamm) des Bundesbedarfsplangesetzes (BBPlG). Die neue Stromverbindung verläuft durch die Bundesländer Schleswig-Holstein, Niedersachsen, Bremen und Nordrhein-Westfalen. 

 

Für die Erstellung der Ausführungsplanung sind im geplanten Trassenverlauf des Erdkabelprojektes Baugrunduntersuchungen durchzuführen, um detaillierte Kenntnisse über die Bodenverhältnisse zu erlangen.

 

Die angekündigten Vorarbeiten dienen zur Erhebung essenzieller Daten, die für die weitere Planung des Vorhabens erforderlich sind. In diesem Zusammenhang sind die geotechnischen Untersuchungen an den ausgewählten Stellen nicht als konkrete Bauvorbereitung/-ausführung zu verstehen, sondern dienen der Aufklärung der generellen natürlichen Gegebenheiten (Topografie, Gewässer, Boden, Grundwasser etc.), die für die Vorbereitung und Detaillierung der Planung notwendig sind.

 

Mit dieser ortsüblichen Bekanntmachung werden den von den Untersuchungen betroffenen Eigentümern und Nutzungsberechtigten die Vorarbeiten nach § 44 Abs. 2 EnWG bekanntgemacht.

 

Die Anfang des Jahres auf diesem Wege angekündigten Vorarbeiten können im vorgesehenen Zeitraum von September bis November 2024 nicht auf allen Flurstücken abgeschlossen werden. Auf den bis Ende November nicht untersuchten Flurstücken werden die Vorarbeiten im Zeitraum von

 

DEZEMBER 2024 BIS FEBRUAR 2025

 

durchgeführt. Eigentümer und Nutzungsberechtigte von Flurstücken auf denen die Vorarbeiten bis Ende November 2024 durchgeführt werden konnten, können diese Bekanntmachung als gegenstandslos betrachten. Die Flurstücke, auf denen die im folgenden beschriebenen Arbeiten durchgeführt werden, sind der beigefügten Flurstücksliste zu entnehmen.

 

 

Durchzuführende Maßnahmen:

 

Auspflockung: Alle Untersuchungspunkte werden i. d. R. mittels farblich gekennzeichneter Holzpflöcke markiert („ausgepflockt“). Diese werden im Anschluss an die Untersuchungen wieder vollständig entfernt.

 

Vermessungsarbeiten: Im Bereich der geplanten Trasse sind Vermessungsarbeiten erforderlich. Im Zuge der Vorarbeiten ist die tatsächlich vorhandene Topographie vor Ort aufzunehmen. Die Arbeiten werden i.d.R. fußläufig mit üblichen tragbaren Vermessungsgeräten durchgeführt. In Einzelfällen können auch mit Vermessungstechnik ausgestattete Drohnen die Topographie aus der Luft erfassen. In der Regel sind die Arbeiten – abhängig von den Witterungsbedingungen – innerhalb von einem Tag abgeschlossen.

 

Bodenkartierungen/Pürckhauersondierungen: Die Erkundung der oberflächennahen Bodenschichten erfolgt händisch mit einem Bohrstock. Dieser wird manuell in Tiefen von etwa bis zu zwei Metern in den Untergrund geschlagen. Nach Herausnahme des Bohrstocks kann die Ansprache und Beprobung des gewonnenen Materials durchgeführt werden. Unmittelbar nach Durchführung der Untersuchung steht die Fläche wieder uneingeschränkt zur Verfügung. In der Regel sind die Arbeiten – abhängig von den Witterungsbedingungen – innerhalb von einem Tag abgeschlossen.

 

Rammsondierungen/ Kleinrammbohrung: Rammsondierungen und Kleinrammbohrungen sind einfache Methoden zur Erkundung des Untergrundes. Bei der Sondierung wird zur Feststellung der Lagerungsdichte des Untergrundes eine bis zu zehn Zentimeter breite Sonde bis in Tiefen von etwa zehn Metern in den Untergrund gebracht. Ggf. ist es erforderlich an den Untersuchungspunkten eine ebene Fläche (sog. Bohrplateau) unter Zuhilfenahme eines Baggers herzustellen. Bei der Bohrung werden Bodenproben mittels einer rund 4 - 8 Zentimeter breiten Sonde in Tiefen von etwa zehn Metern entnommen, durch die u.a. der Bodenaufbau bestimmt werden kann. Als Geräte kommen Handgeräte oder kleine Raupenfahrzeuge zum Einsatz. Diese benötigen eine Aufstellfläche von rund drei mal drei Metern. Nach Abschluss wird das Bohrloch wieder verschlossen. Unmittelbar nach Durchführung der Arbeiten steht die Fläche wieder uneingeschränkt zur Verfügung. In der Regel sind die Arbeiten – abhängig von den Witterungsbedingungen – innerhalb von einem Tag abgeschlossen.

 

Rammkernbohrung: Die Rammkernbohrung ist eine Methode zur Erkundung des Untergrundes und zur Entnahme von Bodenproben. Hierbei wird ein rund 30 Zentimeter breites Kernrohr durch Rammschläge in Tiefen von etwa bis zu 35 Metern in den Untergrund getrieben. Als Geräte kommen in der Regel Raupenfahrzeuge zum Einsatz. Diese benötigen eine Aufstellfläche von rund acht mal vier Metern. Ggf. ist es erforderlich an den Untersuchungspunkten eine ebene Fläche (sog. Bohrplateau) unter Zuhilfenahme eines Baggers herzustellen. Nach Abschluss der Arbeiten wird das Bohrloch fachgerecht wieder verfüllt. Unmittelbar nach Durchführung der Rammkernbohrung steht die Fläche wieder uneingeschränkt zur Verfügung. In der Regel sind die Arbeiten – abhängig von den Witterungsbedingungen – innerhalb von wenigen Tagen abgeschlossen. 

 

Drucksondierung: Die Drucksondierung ist eine Methode zur Erkundung des Untergrundes, insb. der Lagerungsdichte. Hierbei wird ein Messgerät mit einem Durchmesser von rund weniger als zehn Zentimetern in Tiefen von etwa bis zu 35 Metern in den Untergrund gepresst. Zum Einsatz kommen in der Regel Raupenfahrzeuge. Diese benötigen eine Aufstellfläche von rund acht mal vier Metern. Ggf. ist es erforderlich an den Untersuchungspunkten eine ebene Fläche (sog. Bohrplateau) unter Zuhilfenahme eines Baggers herzustellen. Unmittelbar nach Durchführung der Drucksondierung steht die Fläche wieder uneingeschränkt zur Verfügung. In der Regel sind die Arbeiten – abhängig von den Witterungsbedingungen – innerhalb von einem Tag abgeschlossen.

 

Grundwassermessstelle: Zur Erkundung des Grundwassers werden Grundwasserproben entnommen. Hierzu wird in der Regel ein rund bis zu 35 Zentimeter breites Rohr in Tiefen von etwa bis zu 20 Metern in den Untergrund getrieben. Zum Einsatz hierzu kommen in der Regel Raupenfahrzeuge. Diese benötigen eine Aufstellfläche von rund acht mal vier Metern. Die Grundwassermessstelle verbleibt in einigen Fällen für mehrere Jahre im Untergrund. Dabei wird sie so platziert, dass sie möglichst kein Bewirtschaftungshindernis darstellt. Das Rohr wird durch Metallgestänge (Anfahrschutz) geschützt und markiert. Nach Erstellung der Messstelle steht das umliegende Gelände wieder uneingeschränkt zur Verfügung. Die Eigentümer und Bewirtschafter werden im Falle eines längeren Verbleibs der Grundwassermessstelle noch einmal persönlich informiert. In der Regel sind die Arbeiten – abhängig von den Witterungsbedingungen – innerhalb von wenigen Tagen abgeschlossen.

 

Geophysikalische Messungen/Erdwiderstandsmessungen: Die Geophysikmessungen erfolgen fußläufig durch ein Kleinteam aus 1-3 Personen, welches auf den Flurstücken eine Messtrecke mit oberflächennahen Erdsonden versieht. Die Erdwiderstandsmessung erfolgt üblicherweise mit speziellen Messgeräten, die die erforderlichen Parameter messen wund daraus den Erdwiderstand berechnen können. Die Messarbeiten erfolgen in einem Zeitraum von wenigen Stunden. Es handelt sich dabei um nichtinvasive Untersuchung des Erdreichs, bei der voraussichtlich keine Flurschäden entstehen

 

Kampfmittelerkundung: Vor Durchführung der zuvor genannten Maßnahmen werden im Bereich von festgestellten Kampfmittelverdachtsflächen die Untersuchungspunkte für die Sondierungen und Grundwassermessstellen auf Kampfmittel erkundet. Dies erfolgt über Oberflächen- und Tiefensondierungen. So wird sichergestellt, dass Kampfmittel keine Gefahr für die Erkundungsarbeiten darstellen. Die Kampfmittelerkundung erfolgt in den überwiegenden Fällen mittels Handgeräten von der Oberfläche aus. Sind auch Tiefensondierungen notwendig, werden diese mittels Schneckenbohrung bis ca. sieben Meter unter Geländeoberkante vorbereitet und anschließend mittels Messsonde erkundet. Hierfür wird ein Kettengestütztes Bohrgerät verwendet. Im Falle von auffälligen Messungen im Untergrund werden die erforderlichen Bergungsarbeiten im Anschluss durchgeführt. Hierzu kann ggf. der Einsatz von Fahrzeugen erforderlich sein. Diese Arbeiten finden einige Tage vor den eigentlichen Erkundungsmaßnahmen statt. In der Regel sind die Arbeiten – abhängig von den Witterungsbedingungen und Standortgegebenheiten – innerhalb von einen bis fünf Tagen abgeschlossen.

 

 

Archäologische Untersuchungen

 

Oberflächensondierung: Mittels handgeführter Sonden werden die relevanten Flächen auf archäologisch bedeutsame Fundstücke überprüft. Die Untersuchung erfolgt überwiegend von der Oberfläche aus. Ggf. werden hierzu Bodenschichten abgetragen oder Bodenproben entnommen. Im Falle eines Fundes werden die erforderlichen Bergungsarbeiten im Anschluss durchgeführt. Hierzu kann ggf. der Einsatz von Fahrzeugen erforderlich sein.

 

Flächige Untersuchung mit Großgeräten inkl. Bodenabtrag: In ausgewählten Bereichen wird der humose Oberboden mittels eines Kettenbaggers abgetragen und zwischengelagert. Die darunterliegende Bodenschicht wird bis auf das archäologische Niveau abgetragen. Dieses Bodenmaterial wird auf dem oberen mineralischen Horizont gelagert. Liegen die archäologischen Schichten deutlich tiefer, werden lediglich einzelne kleinflächige Untersuchungsfelder angelegt. Das Untersuchungsfeld wird anhand der ursprünglichen Anordnung der Bodenschichten wieder verfüllt. Im Falle eines Fundes werden die erforderlichen Bergungsarbeiten im Anschluss durchgeführt. Auch hierbei kann ggf. der Einsatz von Fahrzeugen erforderlich sein.

 

Suchlöcher: Auf ausgewählten Flächen werden in einem Raster entsprechende Reihen, sog. Suchlöcher, angelegt. Hierbei wird händisch zunächst der mineralische Boden abgetragen und entsprechend der gängigen Standards seitlich gelagert. Anschließend wird das Erdmaterial ausgehoben und gesiebt, um Kleinstfunde zu ermitteln.

 

Allgemeine Informationen

 

Alle Arbeiten werden unter Berücksichtigung der aktuell gültigen Bodenschutzbestimmungen vorgenommen. Gleichzeitig werden diese von einem Bodenkundler begleitet.

 

Für die Durchführung der vorgenannten Untersuchungen kann es punktuell erforderlich sein, Rückschnitte von Bewuchs vorzunehmen. Rückschnittarbeiten werden von uns stets nur in dem unbedingt erforderlichen Umfang durchgeführt.

 

Zum Erreichen der Untersuchungspunkte (in der Regel durch Erkundungstrupps und Raupenfahrzeuge) werden Zuwegungen zu diesen notwendig. Es werden hierzu überwiegend öffentliche Straßen befahren und nur auf möglichst kurzen Strecken land- und forstwirtschaftliche oder ggf. auch private Wege genutzt, die ggf. temporär ertüchtigt werden müssen. Die Anfahrt erfolgt entsprechend der Bodenbeschaffenheit. Gegebenenfalls wird die Zuwegung zu den Untersuchungspunkten abseits befestigter Wege mit einer temporären Baustraße (z.B. Auslegung von Stahlplatten) hergestellt. 

 

Mit den Arbeiten haben wir verschiedene Dienstleister beauftragt. Sie wurden von uns angewiesen, das Recht zum Betreten von Grundstücken äußerst schonend auszuüben. Im Zuge der Arbeiten verursachte Flur- und Aufwuchsschäden werden von unseren Dienstleistern in Abstimmung mit den Eigentümern/Bewirtschaftern aufgenommen. Wir werden diese sodann entsprechend der gesetzlichen Vorgaben in § 44 Abs. 3 EnWG entschädigen. Mindestens 14 Tage vor Durchführung der Maßnahmen werden Eigentümern und ggf. Nutzungsberechtigte über den genauen Termin der Baugrunduntersuchung auf den betroffenen Flurstücken durch die beauftragte Bohrfirma noch einmal individuell informiert.

 

Eine Inanspruchnahme der Flurstücke erfolgt nur im Rahmen der oben beschriebenen Vorarbeiten und auf Grundlage des § 44 EnWG. Gemäß Absatz 1 müssen Eigentümer und sonstige Nutzungsberechtigte diese Arbeiten dulden, da sie zur Vorbereitung der Planung dienen und hiermit ordnungsgemäß angekündigt werden.

 

Bei allen Vorarbeiten im Bereich der zukünftigen Trasse setzen wir höchste Standards für den Schutz von Mensch und Umwelt. Die Belange von Umwelt, Natur und Landschaft nehmen wir dabei sehr ernst und halten uns streng an die gesetzlichen Vorgaben. Wir versuchen zudem die temporäre Störung der Wohn- und Erholungsfunktionen während der Erkundungsphase durch vorausschauende Planung, Absprachen mit Behörden und Betroffenen sowie den Einsatz schonender Technologien so gering wie möglich zu halten.

 

Die genannten Vorarbeiten stellen keinerlei Vorentscheidung für das geplante Vorhaben dar. Sie dienen lediglich der fachgerechten Erstellung der Antragsunterlagen. Wir werden das Vorhaben darüber hinaus frühzeitig und umfassend kommunikativ begleiten.

 

Wir bedanken uns vorab bei allen betroffenen Eigentümern und sonstigen Nutzungsberechtigten für Ihr Verständnis.

 

Für Fragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung:

 

GERIES INGENIEURE

Telefon: 05592 - 927680

E-MAIL:

 

 

Flurstücke betroffen von Untersuchungen und/oder Rückschnitten

 

Gemarkung: Berne

 

Flurstücke: 268, 270

 

Flurstücke: 22, 23/1, 31, 34, 44, 47, 110, 122, 134/2, 141/2, 

145/3, 147, 151, 152/2, 155, 160/2, 359/37, 362/205

 

Flurstücke: 50/2, 60, 270/62

 

Flurstücke: 11/2, 16/2, 19/2, 23/2, 30, 32, 44/2, 44/4, 45/3, 80/4, 

82/4, 84/2, 84/4, 97/3, 117/36, 124/39, 134/82, 185/79, 193/93, 211/22, 219/91

 

Flurstücke: 160/3, 160/15, 167/1, 196, 197/1, 218, 219, 220, 221, 223/1, 234/2, 513/183, 514/184, 530/227, 536/234, 575/234, 

635/179

 

Flurstücke: 118, 123/1, 124/1, 127, 474/114, 498/120

 

 

Flurstücke betroffen als Zuwegungen

 

Gemarkung: Berne

 

Flurstücke: 249/3, 268, 270, 274, 275, 276, 402/271, 404/273

 

Flurstücke: 22, 23/1, 24/1, 24/2, 25, 27, 28, 30, 31, 33, 34, 35, 

36, 37, 44, 47, 53, 54, 55, 56, 61, 62, 97/3, 109/3, 109/4, 110, 

112/4, 113/4, 116/4, 117/4, 120/4, 121/1, 121/2, 122, 123, 134/2, 137/2, 137/4, 138/2, 139/2, 140/2, 141/2, 145/3, 146, 147, 151, 

152/2, 154, 155, 157/2, 160/2, 205, 208/5, 352/144, 358/19, 

359/37, 362/205, 363/176

 

Flurstücke: 49, 50/2, 53/2, 56/4, 60, 270/62, 273/59

 

Flurstücke: 1, 4/3, 6, 8/2, 9/2, 10, 11/2, 11/4, 12/3, 13/3, 14/2, 

15/2, 16/2, 19/2, 20/2, 21/3, 23/1, 23/2, 30, 32, 33, 34, 44/2, 

44/4, 45/3, 77/3, 80/4, 82/4, 82/7, 84/2, 84/4, 96/1, 97/3, 98/2, 

117/36, 124/39, 134/82, 139/88, 185/79, 193/93, 194/99, 

211/22, 219/91, 242/22, 250/80, 251/82, 253/84

 

Flurstücke: 160/3, 160/7, 160/12, 160/14, 160/15, 160/16, 165/1, 167/1, 196, 197/1, 210/1, 218, 219, 220/2, 220/3, 220/4, 220, 

221, 223/1, 226/1, 229/1, 230/1, 230/2, 233/1, 234/2, 372/227, 513/183, 514/184, 530/227, 532/231, 533/233, 536/234, 575/234, 625/107, 635/179

 

Flurstücke: 118, 123/1, 124/1, 125/1, 127, 128, 474/114, 498/120

 

Impressum
Berner Amtsblatt – elektronisches Amtsblatt der Gemeinde Berne

Herausgeber:

  • Gemeinde Berne, Der Bürgermeister, Am Breithof 6, 27804 Berne

  • Erscheinungsdatum: 07.11.2024

Verantwortlich für den amtlichen Inhalt

  • Bürgermeister Hartmut Schierenstedt


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