E-Amtsblatt Nr. 41 - Gewässerschau
BERNER AMTSBLATT
elektronisches Amtsblatt der Gemeinde Berne
HERAUSGEBER: GEMEINDEVERWALTUNG BERNE
Nr. 41 Oktober 2024
Erscheinungstag: 07.10.2024
Gemeinde Berne
Der Bürgermeister
Berne, den 07.10.2024
Bekanntmachung
Gewässerschau in der Gemeinde Berne
Gemeindeteile Ranzenbüttel, Ganspe und Warfleth
Die Entwässerungsgräben, Grüppen, Rohrdurchlässe („Höhlen“) und ähnliche Anlagen in der Gemeinde Berne sind als Gewässer III. Ordnung aufgrund des § 69 des Niedersächsischen Wassergesetzes (NWG), in der Fassung vom 19.02.2010 (Nds. GVBl. Nr. 5/2010 S. 64), zuletzt geändert durch Artikel 7 des Gesetzes vom 12.12.2023 (Nds. GVBl. S. 289) und Verordnung vom 06.12.2023 (Nds. GVBl. S. 339) von den Eigentümern bzw. Anliegern zu unterhalten.
Für die Gräben, Grüppen, Rohrdurchlässe („Höhlen“) und ähnlichen Anlagen findet die Gewässerschau nach § 78 NWG
am Montag, den 21. Oktober 2024
statt.
Die Gewässerschau wird durch Vertreter der Gemeinde Berne, dem Entwässerungsverband Stedingen und dem Landkreis Wesermarsch vorgenommen.
Die Gräben, Grüppen, Rohrdurchlässe („Höhlen“) und ähnliche Anlagen sind bis zu dem vorgenannten Termin aufzureinigen und in einen ordnungsgemäßen Zustand zu bringen.
Gegen Säumige, die ihrer Unterhaltspflicht nicht oder nicht genügend nachgekommen sind, wird der Landkreis Wesermarsch - Untere Wasserbehörde - die Erfüllung der Unterhaltspflicht durchsetzen.
Berne, den 07.10.2024
Hartmut Schierenstedt
Bürgermeister
Impressum
Berner Amtsblatt – elektronisches Amtsblatt der Gemeinde Berne
Herausgeber:
Gemeinde Berne, Der Bürgermeister, Am Breithof 6, 27804 Berne
Erscheinungsdatum: 07.10.2024
Verantwortlich für den amtlichen Inhalt:
Bürgermeister Hartmut Schierenstedt
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