zurück   RSS-Feed
 

E-Amtsblatt Nr. 41 - Gewässerschau


BERNER AMTSBLATT

elektronisches Amtsblatt der Gemeinde Berne

HERAUSGEBER: GEMEINDEVERWALTUNG BERNE

 

Wappen Berne

Nr. 41  Oktober 2024

Erscheinungstag: 07.10.2024  


 Wappen Berne 

Gemeinde Berne 
Der Bürgermeister

Berne, den 07.10.2024

Bekanntmachung 

Gewässerschau in der Gemeinde Berne

Gemeindeteile Ranzenbüttel, Ganspe und Warfleth

 

Die Entwässerungsgräben, Grüppen, Rohrdurchlässe („Höhlen“) und ähnliche Anlagen in der Gemeinde Berne sind als Gewässer III. Ordnung aufgrund des § 69 des Niedersächsischen Wassergesetzes (NWG), in der Fassung vom 19.02.2010 (Nds. GVBl. Nr. 5/2010 S. 64), zuletzt geändert durch Artikel 7 des Gesetzes vom 12.12.2023 (Nds. GVBl. S. 289) und Verordnung vom 06.12.2023 (Nds. GVBl. S. 339) von den Eigentümern bzw. Anliegern zu unterhalten. 

Für die Gräben, Grüppen, Rohrdurchlässe („Höhlen“) und ähnlichen Anlagen findet die Gewässerschau nach § 78 NWG

 

am Montag, den 21. Oktober 2024

 

statt. 

Die Gewässerschau wird durch Vertreter der Gemeinde Berne, dem Entwässerungsverband Stedingen und dem Landkreis Wesermarsch vorgenommen. 

Die Gräben, Grüppen, Rohrdurchlässe („Höhlen“) und ähnliche Anlagen sind bis zu dem vorgenannten Termin aufzureinigen und in einen ordnungsgemäßen Zustand zu bringen.

 

Gegen Säumige, die ihrer Unterhaltspflicht nicht oder nicht genügend nachgekommen sind, wird der Landkreis Wesermarsch - Untere Wasserbehörde - die Erfüllung der Unterhaltspflicht durchsetzen.

 

 

Berne, den 07.10.2024

 

Hartmut Schierenstedt 

Bürgermeister

 

Impressum
Berner Amtsblatt – elektronisches Amtsblatt der Gemeinde Berne

Herausgeber:

  • Gemeinde Berne, Der Bürgermeister, Am Breithof 6, 27804 Berne

  • Erscheinungsdatum: 07.10.2024

Verantwortlich für den amtlichen Inhalt

  • Bürgermeister Hartmut Schierenstedt


Fragen / Kommentare / Hinweise

Hinweise zur Kommentarfunktion:

 

  1. Es bedarf keines Klarnamens und es kann auch Anonym oder über ein Synonym/ Nickname beim Feld Name* - bspw. Berner Bürger ein Kommentar eingereicht werden.

  2. Die E-Mail Adresse wird nicht veröffentlicht und es muss keine E-Mail verpflichtend hinterlegt werden ! Es werden keine Daten gespeichert. Hinterlassen Sie nur dann eine E-Mail, wenn sie eine Antwort wünschen, sonst lassen Sie das Feld bitte frei.

 

Die Nutzung der Kommentarfunktion ist freiwillig und dient der Förderung der digitale Teilhabe.

Die Redaktion schaltet die Kommentare frei, um Missbrauch zu verhindern.  


Kommentar schreiben

Formular ausfüllen und mitdiskutieren

Mit * markierte Felder müssen ausgefüllt werden.

Datenschutz*:

Kommentare (0)

Mehr Meldungen finden Sie [hier] im Archiv.